Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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und die Nutzung einiger Städte einräumen wollte, nämlich von Torgau, 
wo er residieren wollte, von Schilda, Dommitzsch, Oschatz und einigen 
kleineren Ortschaften. Doch kam es hierüber 1482 zu keiner Einigung, 
und überdies verschob sich die ganze Sachlage durch ein für die Brüder 
höchst wichtiges Ereignis, dessen oben schon vorübergehend Erwähnung 
gethan worden ist. 
Am 17. September 1482 starb Herzog Wilhelm III., der Land- 
graf von Thüringen, der Oheim der Gebrüder, ohne Hinterlassung 
männlicher Erben. Achtzehn Jahre hatte er nach dem Tode seines 
Bruders noch regiert, ohne besonders in den Vordergrund zu treten. 
Er sorgte nach besten Kräften durch die noch näher zu besprechende Landes- 
ordnung von 1446 für das innere Wohl des Landes, namentlich durch 
strenge Beaufsichtigung der Geistlichkeit; auch suchte er das Verhältnis des 
Landesfürsten zu den Adeligen und den Städten zu regeln. Er war von 
dem guten Erfolge seiner Thätigkeit so überzeugt, daß er sich den obersten 
Handhaber aller guten Werke zu nennen liebte. Aber es fiel doch auf sein 
ganzes Thun und Treiben der Schatten seiner übelberufenen Ehe mit der 
Brandensteinerin. Die stolzen thüringer Herren konnten es ihr nicht 
vergessen, welches Vorleben sie geführt hatte und traten ihr oft 
beleidigend gegenüber. Apel Vitztum auf Tannroda, die Grafen Ernst 
und Sigmund von Gleichen, welch letzterer der Landgräfin standhaft 
die Anrede „Gnädige Frau“ verweigerte, kamen darüber mit dem 
Herzog in Fehde und verloren teilweise dabei ihre Besitzungen. Um 
so geneigter war Wilhelm gegen seine Neffen gesinnt, da Ernst 
und Albrecht klugerweise über das Vergangene wegsahen und sich 
mit der Frau ihres Oheims gut zu stellen wußten. Namentlich war 
Albbrecht wegen seines ritterlichen Wesens ein gern gesehener Gast am 
thüringer Hofe. Nach des Landgrafen Wilhelm Tode dauerte das 
gute Verhältnis zwischen seiner Witwe und den wettinischen Vettern 
fort; sie überließ ihnen ihr sehr großes Leibgedinge und erhielt dafür 
Amt und Stadt Saalfeld, wo sie bis zu ihrem 1492 erfolgten Tode 
residierte. Sie wurde zu Weimar an der Seite ihres Gatten beigesetzt. 
Auch ihr Bruder zog aus den Beziehungen seiner Schwester Nutzen; 
Wilhelm beschenkte Heinrich von Brandenstein im April 1465 mit der 
Burg und Stadt Rahnis, wozu Ernst und Albrecht, die soeben mit 
Wilhelm die alte Erbeinigung erneut hatten, ihre Zustimmung gaben. —
	        
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