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Als man nun zur Wahl verschritt und Albrecht kraft seines mit
26 000 Gulden bezahlten Wahlrechtes zuerst wählte, bestimmte er zu
nicht geringem Schrecken und Verdruß Ernsts, dessen Wahlgegenstand
derselbe gewesen war, Meißen zu seinem Anteil. Von den infolge oben-
erwähnter Abmachung fälligen 100 000 Gulden zahlte dann Albrecht
nur die Hälfte, trat aber noch das Amt Jena für den Rest an Enst
ab. Trotz aller vorhergegangenen Bestimmungen blieben aber immer
noch mehrfache Zweifel, die weder durch den sogenannten naumburger
Schied vom 25. Juni 1486, noch durch den oschatzer Vertrag vom
15. Februar 1491 gänzlich beseitigt wurden, abgesehen von anderen
noch minder wichtigen Vergleichen. Am 24. Februar 1486 erteilte
Kaiser Friedrich III. den nunmehrigen beiden sächsischen Linien die
Belehnung mit ihren Ländern, bestätigte ausdrücklich die Teilung und
erneuerte sämtliche Privilegien des wettinischen Hauses. Es geschah
dies gelegentlich der römischen Königswahl Maximilians zr. Frankfurt,
für die Kurfürst Ernst besonders mitgewirkt hatte. Er war dann auch
zu Aachen bei der Krönung zugegen, ebenso Albrecht, mit Paukern
und Trompetern und vielen reisigen Rossen, und trug kaiserlicher
Majestät das Reichsschwert voran.
Lange hat Kurfürst Ernst die Teilung nicht überlebt. Ob man
wirklich so großes Gewicht auf seinen Kummer über die wider Wursch
gefallene Entscheidung Albrechts legen darf, mag zweifelhaft erscheinen.
Denn er mußte doch beim Willigen in die befolgte Wahlweise dessen un-
bedingt gewärtig sein. Jedenfalls traten noch andere Gemütserregungen
hinzu; es starben im Jahre 1484 seine Gemahlin Elisabeth, die in der
Paulinerkirche zu Leipzig ihre letzte Ruhestätte fand, und, wie vor-
erwähnt, sein Sohn, der Mainzer Erzbischof Albrecht; ihnen folgte
1486 seine allerdings betagte Mutter Margarethe. Die unnmittelbare
Todesursache für den Kurfürsten war ein Sturz vom Pferde gelegentlich
einer Jagd bei Schweinitz. Er starb zu Colditz am 26. August 1486, also
merkwürdigerweise genau am Jahrestage der endgültigen Teilung. Ernst
galt den Zeitgenossen als eine biedere, zuverlässige und rechtliche Natur;
auch rühmte man an ihm die in jener Zeit seltene Tugend der Mäßig-
keit. Von Gemüt war er eine schwere, zur Finsterkeit und Streuge
neigende Natur, die sich auch wohl in jähem Zorn äußern konnte.
Es erfuhr dies u. a. der Schenk des Kaisers, als er sich bei feir-