Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Als man nun zur Wahl verschritt und Albrecht kraft seines mit 
26 000 Gulden bezahlten Wahlrechtes zuerst wählte, bestimmte er zu 
nicht geringem Schrecken und Verdruß Ernsts, dessen Wahlgegenstand 
derselbe gewesen war, Meißen zu seinem Anteil. Von den infolge oben- 
erwähnter Abmachung fälligen 100 000 Gulden zahlte dann Albrecht 
nur die Hälfte, trat aber noch das Amt Jena für den Rest an Enst 
ab. Trotz aller vorhergegangenen Bestimmungen blieben aber immer 
noch mehrfache Zweifel, die weder durch den sogenannten naumburger 
Schied vom 25. Juni 1486, noch durch den oschatzer Vertrag vom 
15. Februar 1491 gänzlich beseitigt wurden, abgesehen von anderen 
noch minder wichtigen Vergleichen. Am 24. Februar 1486 erteilte 
Kaiser Friedrich III. den nunmehrigen beiden sächsischen Linien die 
Belehnung mit ihren Ländern, bestätigte ausdrücklich die Teilung und 
erneuerte sämtliche Privilegien des wettinischen Hauses. Es geschah 
dies gelegentlich der römischen Königswahl Maximilians zr. Frankfurt, 
für die Kurfürst Ernst besonders mitgewirkt hatte. Er war dann auch 
zu Aachen bei der Krönung zugegen, ebenso Albrecht, mit Paukern 
und Trompetern und vielen reisigen Rossen, und trug kaiserlicher 
Majestät das Reichsschwert voran. 
Lange hat Kurfürst Ernst die Teilung nicht überlebt. Ob man 
wirklich so großes Gewicht auf seinen Kummer über die wider Wursch 
gefallene Entscheidung Albrechts legen darf, mag zweifelhaft erscheinen. 
Denn er mußte doch beim Willigen in die befolgte Wahlweise dessen un- 
bedingt gewärtig sein. Jedenfalls traten noch andere Gemütserregungen 
hinzu; es starben im Jahre 1484 seine Gemahlin Elisabeth, die in der 
Paulinerkirche zu Leipzig ihre letzte Ruhestätte fand, und, wie vor- 
erwähnt, sein Sohn, der Mainzer Erzbischof Albrecht; ihnen folgte 
1486 seine allerdings betagte Mutter Margarethe. Die unnmittelbare 
Todesursache für den Kurfürsten war ein Sturz vom Pferde gelegentlich 
einer Jagd bei Schweinitz. Er starb zu Colditz am 26. August 1486, also 
merkwürdigerweise genau am Jahrestage der endgültigen Teilung. Ernst 
galt den Zeitgenossen als eine biedere, zuverlässige und rechtliche Natur; 
auch rühmte man an ihm die in jener Zeit seltene Tugend der Mäßig- 
keit. Von Gemüt war er eine schwere, zur Finsterkeit und Streuge 
neigende Natur, die sich auch wohl in jähem Zorn äußern konnte. 
Es erfuhr dies u. a. der Schenk des Kaisers, als er sich bei feir-
	        
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