Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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schüren des politischen Haders in Friesland die Erreichung ihres Zieles 
am besten vorzubreiten. Der Kaiser bestätigte im Mai 1494 das 
Bündnis der ostergoischen Vetkooper, das diese schon 1491 mit 
Groningen abgeschlossen hatten, um an der mächtigen Stadt eine 
Stütze zu haben, und diesem Bunde traten nun auch Dokkum und 
Leeuwarden bei. Während so der Kaiser, vorwiegend durch das Geld 
Groningens und der Vetkooper dazu bestimmt, dieser Partei seine An- 
erkennung zollte, unterstützte Albrecht in scheinbarem Gegensatz zu ihm 
die namentlich im Westergo die Mojorität habenden Schieringer. Die 
von ihnen ins Land gesandten Söldnerscharen hausten darin übel 
genug und legten es, was auch ihre Bestimmung war, den Friesen 
nahe, welch ein kostbares Ding es um die Einigkeit und um eine ge- 
ordnete Verwaltung sei. Dennoch war damit der Boden noch nicht 
genug geebnet für den von Maximilian vorgenommenen Aktt, als er 
sich im September 1494 zum Zwecke der Huldigung in Brüssel ein- 
gefunden hatte. Ohne nämlich des alten Rechtes der Friesen, ihren 
Potestaten sich selbst wählen zu dürfen, zu achten, begabte er den 
Herzog Albrecht in Ansehung seiner vielen Verdienste um das Haus 
Osterreich und um seinen Sohn Philipp mit dem Titel eines ewigen 
Gubernators von Friesland. Diese Begabung hat eine merkwürdige 
Ahnlichkeit mit der 1483 von dem dankbaren Friedrich III. Albrecht 
zu teil gewordenen Eventualbelehnung mit Jülich und Berg; in beiden 
Fällen belohnten die Habsburger mit etwas, was sie nicht hatten. 
Doch entsprach diesmal der Schritt Maximilians dem Wunsch Abrechts, 
der, wie angedeutet, schon seit 1492 sein Augenmerk auf Friesland 
gerichtet hatte. Der Kaiser bezeichnete im Hinblick auf die Charakter- 
eigenschaften der Friesen seine Gabe selbst als etwas Ungewisses, auch 
lümmerten sich die Friesen, falls ihnen überhaupt eine amtliche Mit- 
teilung über den ihnen neu gesetzten Machthaber zuging, zunächst 
durchaus nicht um die kaiserliche Verfügung; von einer Anerkennung 
der Würde Albrechts findet sich bis zum Jahre 1498 keine Spur. 
Es ist kaum zweifelhaft, daß Albrecht nach seiner Nückkehr aus 
Deutschland und nach der vorläusigen Beendigung des Streites mit 
Karl von Geldern mit größerer Energie auf seine friesischen Pläne 
zurückkam. Die Friesen hatten in Anbetracht der völlig bedeutungs- 
losen Stellung Juwe Dekamas sich mittlerweile entschlossen, einen
	        
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