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neuen Potestaten zu wählen, aber einen erblichen und ewigen, was
anklingt an die zu Brüssel Albrecht gewordene Bestallung. Einheitlich-
keit war aber auch hierbei nicht zu spüren. Als sich nun Herzog
Albrecht um Ostern 1498 in seiner Eigenschaft als Generalstatthalter
der Niederlande zu Medemblik am Zuiderzee auf dem ihm von
Maximilian und Philipp eingeräumten Schlosse befand, schickten die
westergoischen Friesen, bei denen, wie bemerkt, die Schieringer-Partei
überwog, eine Gesandtschaft wegen übernahme der Regierung in ihrem
Lande an ihn. Am 30. April 1498 kam nun ein Vertrag zu stande,
den einerseits Albrecht, anderseits die Vertreter der Geistlichkeit zu
Westergo und die der Städte Sneek, Franeker, Bolsward, Workum
und Sloten unterzeichneten, wonach letztere Albrecht zum erblichen
Regenten annahmen. Bedenklich war allerdings im Vergleiche damit
die Bestimmung, daß die Friesen, falls sie Albrecht nicht weiter in
dieser Würde haben wollten, ihm sie wieder entziehen dürften,
ber ihm alle während seiner Regierung gehabten Kosten wieder
zu erstatten verpflichtet sein sollten. Alle Städte und Schlösser
follten ihm offen stehen und gestattet sein, nach Gutdünken auch
aleue Festungen anzulegen. Man bewilligte auch eine direkte Ab-
gabe, nämlich eine Vermögenssteuer von einem Prozent und in-
direkte Abgaben auf Bier, Wein und Tuch. Albrecht versprach da-
gegen, nach friesischem Rechte und nach den alten Gewohnheiten des
Landes zu regieren. Auf dem Reichstage zu Freiburg im Breisgau
im Juli 1498 erteilten Kaiser Maximilian und die Kurfürsten diesen
Abmachungen ihre Zustimmung, und es wurde für Albrecht die Be-
stallungsurkunde ausgefertigt, die ihn zum erblichen Gubernator mit
dem Titel Potestat ernannte über Ostergo, Westergo, Siebenwolden
und über das groninger Gebiet, desgleichen über die Ditmarsen an
der Seeküste und über Wursterland und Stellingwerf. Der etwaigen
Wiederabsetzung Albrechts, wie dieser Fall in dem Vertrage vom
30. April 1498 vorgesehen war, wurde in dieser Urkunde nicht mehr
gedacht. Der Herzog nannte sich von nun an in seinen Erlassen und
jonstigen Urkunden Gubernator und Potestat und ließ in solcher Eigen-
schaft Münzen schlagen, die mit dem neuen, ihm vom Kaiser verliehenen
Wappen von Friesland geschmückt waren. Somit hatte also Albrecht
sein Ziel erreicht, und man hätte ihm das um so eher gönnen dürfer,