Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Saale einerseits, anderseits das von der goldenen Aue und dem 
Eichsfelde bis an den Thüringer Wald und darüber hinaus die ehe- 
malig hennebergischen Besitzungen jenseits des Waldes, rechnet man 
ferner als das eigentlich meißnische Gebiet das, was zwischen Mulde 
und Elbe lag, so kann der Rest zwischen Saale und Mulde als Oster= 
land im weitesten Sinne gesaßt werden. Es gehörten dazu die eilen- 
Elecrozes septem sacrlimperii mperatoꝛglouosus 
Spuituales 
—i Enũs rolonicsis. — 
rsts 
  
         
Trier. Köln. Mainz. 
Der Kaiser und die sieben Kurfürsten des Heil. Römischen Reiches. 
Aus Hartmann Schedels „Liber chronicarum“. Mit Illustrationen von Michel 
Wohlgemuth (1434—1519) und Wilhelm Pleydenwurff (# ca. 1495); gedruckt von 
Anton Koburger. Nürnberg 1493. 
burger und groitzscher Erbgüter, dann die ehemalig kaiserlichen Kammer- 
güter zu Colditz und Rochlitz, auch das sogenannte Pleißnerland 
darf hiermit einbezogen werden. Eine Sonderstellung nahmen die 
teils als böhmische Lehen gehenden vogtländischen und reußischen 
Gebiete ein. 
In diesen Territorien wußten sich die Wettiner mit der Zeit 
immer mehr als Landesherren geltend zu machen. Sie errangen ihre 
Oberhoheit teils durch die Gewalt des Schwerts, wie wir das z. B. an 
den Kämpfen mit den Vögten Heinrich dem älteren und Heinrich dem 
jüngeren von Plauen kennen gelernt haben, öfter noch durch Verlrag
	        
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