Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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einmal vor Zeiten eingeführt nun ruhig weiter erhoben wurden, wie 
das Tuchgeld von den Tuchscherern, das Wurfgeld und Kalbgeld von 
den Fleischern, Fischpacht von den Fischern, ferner das Schutzgeld, wie 
solches Ernst und Albrecht von Erfurt seit dem Vertrage vom Februar 
1483 in der Höhe von 1200 Gulden und von anderen Städten, 
wie Mühlhausen, Nordhausen, Goslar, erhoben, ferner Stättegelder 
von den Besuchern der Jahrmärkte, Wagezölle, Viehzölle, Brückenzölle, 
Geleitsgelder; auch diese waren bei dem großen Durchgangshandel nach 
dem Osten, der, wie schon früher berührt, größtenteils über die sächsischen 
Lande seinen Weg nahm, recht einträglich; unter den fünf Sorten des 
Geleites befindet sich auch ein Waidgeleite, d. h. ein Geleit für die 
mit Waid beladenen Warenzüge; für Waid waren Wurzen und namentlich 
Hain (Großenhain) Stapelplätze. Weiter machten die Bergwerke einen 
höchst bemerklichen Posten in den Jahresrechnungen der Fürsten aus; 
ohue die Ergiebigkeit der Freiberger und Schneeberger Silbergruben 
wäre Albrecht nicht in der Lage gewesen, dem Reiche so aufopfernd 
seine Dienste zu leisten. Bei dem, was die Natur bot, sind nicht zu 
vergessen die Einkünfte aus den Forsten, von den Jagden, von den 
fürstlichen Fischereien; noch immer zinsten viele Güter, die dem Fürsten 
zinspflichtig waren, in Getreide; die Kammergüter brachten ihre Ernten 
und andere Naturalien, manche Orle in Thüringen hatten die Ver- 
bflichtung, „Essefleisch“ und Speckseiten zu liefern. Man sieht daraus, 
wie noch immer die Naturalwirtschaft in reichem Umfange zu Buche 
stand, und damit der Stellung des Landesfürsten der Charakter 
eines großen Rittergutsbesitzers und elwas Patriarchalisches erhalten 
blieb. — Wir besitzen UÜbersichten über die Einnahmen Herzog 
Albrechts des Beherzten. Darnach ergaben im Jahre 1469 die 
Steuern, jedoch das Umgeld nicht mitgerechnet, 5000 Gulden, was an 
Renten und Nutzungen sonst an barem Gelde einkam 29609 Gulden; 
besonders berechnet werden die Einkünfte der Güter oder Vorwerke, 
jedoch nicht nach dem Geldeswert, sondern nach der Scheffelzahl des 
erbauten Getreides, nach der Zahl der Hühner, der Eier u. s. w.; aus- 
geschlossen waren ferner Münzen und Bergwerke, die für dieses Jahr 
als geringe bezeichnet wurden. Im Jahre nach der Teilung berechnete 
die herzogliche Kammer Albrechts die Einnahmen auf 39 984 Gulden 
(unter Weglassung der Groschen 2c.),, die Ausgaben auf 22 824 Gulden;
	        
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