Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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auch hier sind die unterdessen doch bedeutend gestiegenen Bergwerks- 
erträge nicht mitgerechnet, ebenso nicht der Wert der Naturalleistungen. 
Es ergab sich also ein Uberschuß von rund 17000 Gulden, ein sehr 
günstiges Resultat, das freilich nachher während der Kriegsjahre trot 
der gesteigerten Abgaben Fehlbeträgen Platz machte. 
Hof= und Verwaltungsbeamte des Fürsten. 
Zur Zeit Heinrichs des Erlauchten wurden die vom kaiserlichen 
Hofe herübergenommenen Hofämter von den sogenannten Ministerialen 
versehen, Leuten, die im Hof= und sonstigen Dienste ihres Herrn mit- 
unter aus niederem Stande emporgekommen waren, dann aber infolge 
ihrer Tüchtigkeit Ansehen und Stellung erlangt hatten und durch 
Grundbesitz belohnt worden waren. Anfänglich als dem übrigen Adel 
nicht ebenbürtig angesehen, wie die Heirat Heinrichs des Erlauchten 
mit Elisabeth von Mallitz noch für damalige Zeit bewies, wurden sie 
doch nach und nach mit Verwischung des früheren Unterschiedes dem 
anderen Adel gleich geachtet, namentlich da sich auch die Form ihres 
Dienstverhältnisses änderte. Infolge der zunehmenden Machtstellung 
des Fürsten stieg auch die Ehre im Preise, ihm zu dienen. Femer 
fand man bei der wachsenden wirtschaftlichen Not des Adels in den 
dadurch betroffenen Kreisen es schließlich gar nicht mehr so unstandes- 
gemäß, ein Amt bei Hofe zu übernehmen und sich dafür, wie es mn 
Sitte wurde, besolden zu lassen. Doch behielten, während schon längst 
andere das Amt wirklich verwalteten, die früheren Besitzer gern den 
Titel erblich; nur dem Erbmarschall blieb die ursprüngliche Funkkion, 
bei den Versammlungen der Ritterschaft den Vorsitz zu führen. Nicht 
mit ihm zu verwechseln ist der Hofmarschall oder Obermarschal, 
der nicht nur, wie nach unferer Sitte, die höchste Leitung des Hof- 
wesens, sondern vor allem auch die der Finanzen unter seiner Hand 
hatte. Bergwerksangelegenheiten, Münzsachen, Beden und die an ihre 
Stelle tretenden regelmäßigen Steuern gehörten ebenfalls zu seinen 
Amtsbereich. Ihm zur Seite standen, ihn in seiner zwiefachen Thälif- 
keit unterstützend, der magister curiae, der schon zu Fricdrichs 
des Streitbaren Zeit als Haushofmeister bezeichnet wurde, in seinen 
Funktionen einem Minister des Hauses von heute etwa vergleichbar,
	        
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