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auch hier sind die unterdessen doch bedeutend gestiegenen Bergwerks-
erträge nicht mitgerechnet, ebenso nicht der Wert der Naturalleistungen.
Es ergab sich also ein Uberschuß von rund 17000 Gulden, ein sehr
günstiges Resultat, das freilich nachher während der Kriegsjahre trot
der gesteigerten Abgaben Fehlbeträgen Platz machte.
Hof= und Verwaltungsbeamte des Fürsten.
Zur Zeit Heinrichs des Erlauchten wurden die vom kaiserlichen
Hofe herübergenommenen Hofämter von den sogenannten Ministerialen
versehen, Leuten, die im Hof= und sonstigen Dienste ihres Herrn mit-
unter aus niederem Stande emporgekommen waren, dann aber infolge
ihrer Tüchtigkeit Ansehen und Stellung erlangt hatten und durch
Grundbesitz belohnt worden waren. Anfänglich als dem übrigen Adel
nicht ebenbürtig angesehen, wie die Heirat Heinrichs des Erlauchten
mit Elisabeth von Mallitz noch für damalige Zeit bewies, wurden sie
doch nach und nach mit Verwischung des früheren Unterschiedes dem
anderen Adel gleich geachtet, namentlich da sich auch die Form ihres
Dienstverhältnisses änderte. Infolge der zunehmenden Machtstellung
des Fürsten stieg auch die Ehre im Preise, ihm zu dienen. Femer
fand man bei der wachsenden wirtschaftlichen Not des Adels in den
dadurch betroffenen Kreisen es schließlich gar nicht mehr so unstandes-
gemäß, ein Amt bei Hofe zu übernehmen und sich dafür, wie es mn
Sitte wurde, besolden zu lassen. Doch behielten, während schon längst
andere das Amt wirklich verwalteten, die früheren Besitzer gern den
Titel erblich; nur dem Erbmarschall blieb die ursprüngliche Funkkion,
bei den Versammlungen der Ritterschaft den Vorsitz zu führen. Nicht
mit ihm zu verwechseln ist der Hofmarschall oder Obermarschal,
der nicht nur, wie nach unferer Sitte, die höchste Leitung des Hof-
wesens, sondern vor allem auch die der Finanzen unter seiner Hand
hatte. Bergwerksangelegenheiten, Münzsachen, Beden und die an ihre
Stelle tretenden regelmäßigen Steuern gehörten ebenfalls zu seinen
Amtsbereich. Ihm zur Seite standen, ihn in seiner zwiefachen Thälif-
keit unterstützend, der magister curiae, der schon zu Fricdrichs
des Streitbaren Zeit als Haushofmeister bezeichnet wurde, in seinen
Funktionen einem Minister des Hauses von heute etwa vergleichbar,