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berger zu Freiberg und vor allem Martin Römer zu Zwickau. —
Für die Einnahme der Geleitsgelder war ein Geleitsmann an-
gestellt, der offenbar zu den angeseheneren Beamten gehörte, wie denn
Georg Kitzscher, Geleitsmann zu Hain, mit den Verhandlungen zu
Breslau mit Matthias von Ungarn und Kasimir von Polen betraut
wurde. — Auch für die Forstverwaltung gab es schon, wo herzogliche
Forsten vorhanden waren, entsprechende Beamte, vor allem aber für
das Münz= und Bergwesen, auf das aber noch an besonderer Stelle
zurückzukommen ist.
Höfisches Leben.
Die zunehmende Bedentung der landesfürstlichen Stellung brachte
es mit sich, daß die Fürsten mit größerem Prunke auftraten, sowohl
was äußere Ausrüstung ihrer Person und ihres Gefolges, als auch
dessen Anzahl betrifft. Unbedingt notwendig waren Trompeter und
Pfeifer, wo immer der Landesfürst in einer Stadt seinen Einzug
nahm. So kam Friedrich der Ernsthafte 1342 nach Erfurt, von solchen
Musikanten im voraus angekündigt; seine allzu kordiale Begrüßung
durch den Grafen von Weimar gab dann Anlaß zu der früher erzählten
Grasenfehde. Sein Sohn, Friedrich der Strenge, trat auf dem Hof-
tage von Metz 1356 vor Karl IV. in seiner Eigenschaft als Land-
graf von Thüringen als des römischen Reiches oberster Jägermeister
auf, indem er mit dem Grafen von Schwarzburg als seinem Unter-
jägermeister unter dem Schall der Waldhörner, von 3 Jagdhunden
begleitet, einen Hirsch und ein Wildschwein auf die Tafel des Kaisers
Karl IV. trug. So wenig man im allgemeinen in dieser Zeit politisch
dem Kaiser zu Diensten war, so warf doch der überlieferte Glanz
kaiserlicher Majestät noch immer Schimmer genug auf die kaiserlichen
Hofämter, um sie den Fürsten zur Vermehrung des eigenen Glanzes
wertvoll erscheinen zu lassen. Wir wissen, mit welcher Energie
nach der Erwerbung der Kurwürde die Wettiner auf der Ausübung
ihres Rechtes als Schwertträger des Kaisers bestanden und wie Kur-
fürst Ernst einen Versuch, das Schwert ihm vorzuenthalten, fast blutig
geahndet hätte. Selbst kleinere Ehrenämter auch bei anderen Reichs-
fünsten hielt man mit Zähigkeit fest. Als z. B. 1469 die Besetzung
des Obermundschenkenamts der sächsischen Herzöge bei der Abtei zu