Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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berger zu Freiberg und vor allem Martin Römer zu Zwickau. — 
Für die Einnahme der Geleitsgelder war ein Geleitsmann an- 
gestellt, der offenbar zu den angeseheneren Beamten gehörte, wie denn 
Georg Kitzscher, Geleitsmann zu Hain, mit den Verhandlungen zu 
Breslau mit Matthias von Ungarn und Kasimir von Polen betraut 
wurde. — Auch für die Forstverwaltung gab es schon, wo herzogliche 
Forsten vorhanden waren, entsprechende Beamte, vor allem aber für 
das Münz= und Bergwesen, auf das aber noch an besonderer Stelle 
zurückzukommen ist. 
Höfisches Leben. 
Die zunehmende Bedentung der landesfürstlichen Stellung brachte 
es mit sich, daß die Fürsten mit größerem Prunke auftraten, sowohl 
was äußere Ausrüstung ihrer Person und ihres Gefolges, als auch 
dessen Anzahl betrifft. Unbedingt notwendig waren Trompeter und 
Pfeifer, wo immer der Landesfürst in einer Stadt seinen Einzug 
nahm. So kam Friedrich der Ernsthafte 1342 nach Erfurt, von solchen 
Musikanten im voraus angekündigt; seine allzu kordiale Begrüßung 
durch den Grafen von Weimar gab dann Anlaß zu der früher erzählten 
Grasenfehde. Sein Sohn, Friedrich der Strenge, trat auf dem Hof- 
tage von Metz 1356 vor Karl IV. in seiner Eigenschaft als Land- 
graf von Thüringen als des römischen Reiches oberster Jägermeister 
auf, indem er mit dem Grafen von Schwarzburg als seinem Unter- 
jägermeister unter dem Schall der Waldhörner, von 3 Jagdhunden 
begleitet, einen Hirsch und ein Wildschwein auf die Tafel des Kaisers 
Karl IV. trug. So wenig man im allgemeinen in dieser Zeit politisch 
dem Kaiser zu Diensten war, so warf doch der überlieferte Glanz 
kaiserlicher Majestät noch immer Schimmer genug auf die kaiserlichen 
Hofämter, um sie den Fürsten zur Vermehrung des eigenen Glanzes 
wertvoll erscheinen zu lassen. Wir wissen, mit welcher Energie 
nach der Erwerbung der Kurwürde die Wettiner auf der Ausübung 
ihres Rechtes als Schwertträger des Kaisers bestanden und wie Kur- 
fürst Ernst einen Versuch, das Schwert ihm vorzuenthalten, fast blutig 
geahndet hätte. Selbst kleinere Ehrenämter auch bei anderen Reichs- 
fünsten hielt man mit Zähigkeit fest. Als z. B. 1469 die Besetzung 
des Obermundschenkenamts der sächsischen Herzöge bei der Abtei zu
	        
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