— 842 —
Fürsten mit ihrem Hofstaat vom Oberhofmarschall an bis hinunter
zu den Trabanten; dann die beiden Fürstinnen, von denen die
Kurfürstin, Ernsts Gemahlin, in den Rechnungsbüchern immer „die
alte gnädige Frau“ genannt wird, Sidonie aber, Albrechts Ge-
mahlin, die „junge gnädige Frau“. Beide hatten in ihrer Um-
gebung mehrere Hofdamen oder Hoffräulein, die in einem besonderen
Teile der Hofburg, im „Frauenzimmer“", wohnten und unter der Auf-
sicht zweier Hofmeisterinnen standen. Die Hoffräulein hatten dann
ihrerseits wieder ihre Bedienung. Hierbei sind auch die Ammen der
„jungen Herrn und Fräulein“ zu erwähnen, indem auch flr sie eine
reichliche Bedienung vorgesehen war, denn es finden sich für sie
2 Ammenknechte und 6 Ammenmägde erwähnt. Dann kam für die
jungen Prinzen der Erzieher oder Zuchtmeister in Betracht, Bacca-
laureen oder Magister der Universität, die dann zugleich die an den
Hof gezogenen Spielgenossen der Prinzen, Söhne vornehmer Ge-
schlechter, mit unterrichteten; alle diese hatten ihren kleinen Hosstaat,
ihre Bedienung. Zu dem Hofstaate der Fürsten gehörten die lustigen
Räte, die Hofnarren; an Albrechts Hofe werden erwähnt Ritter
Claus und zwei Leute, Maler und Teufel genannt, ferner die Hof-
barbiere, die zugleich für die nötigen Requisiten der Schönheitspflege
zu sorgen hatten. Auf das geistliche Wohl achtete der Schloßkaplan,
für die leibliche Gesundheit die Hofärzte, als welche öfter Juden
erwähnt werden. Ernst und Albrecht ließen 1468 den Meister Baruch,
einen berühmten Wundarzt, mit seiner Familie in die Stadt Dresden
aufnehmen. Als jährliche Besoldung erhielt er 30 Scheffel Korn,
1 Faß Wein, 6 Viertel Bier, 20 Schafe und 1 Rind. — Von den
niederen Beamten, die sich zur Zeit Friedrichs des Sanftmütigen und
seiner Söhne vorfanden, seien noch erwähnt Köche und Küchenmeister,
Aufseher über die Speisekammer, Bratspießwärter, Mundköche, Braten-
meister, Kellermeister, Futtermarschälle, Vorläufer bei Ausfahrten,
Wagenknechte, Stalljungen, Thorwärter u. a.
Wohl kann man sich denken, welche Umstände und Kosten damit
verbunden waren, wenn sich auch nur ein Teil diefes Hosstaates zu
einer Reise oder zu einem Besuche in Bewegung setzte, und wie man des-
halb nicht immer über angekündigten fürstlichen Besuch sehr erfreut war.
Eine alte erfurter Chronik erzählt zum Jahre 1496, daß die Schulden-