Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

  
  
  
  
  
  
  
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Darstellung eines Banketts beim Erzbischof Balduin von Trier. 
Miniature im Codex Balduini Treverensis; erste Hälfte des 14. Jahrhunderts. 
Kgl. Prov.-Arch, zu Koblenz. In der Mitte sitzt der Erzbischof, rechts und links 
von ihm die Herren und Damen. Diese tragen bis unter das Kinn relchende weiße 
hartgesteifte Kragen; die Männer tragen den Hals offen. — Das Festmahl findet 
im Freien statt, die Bedienung ist beritten, der Truchseß dirigiert mit langem Stab 
die Bedienten, welche Kannen und Schüsseln zur Tafel tragen; von einer kleinen 
Erhöhung herab hält der Küchenmeister Ordnung. 
Kosten, die sich auf die stattliche Summe von 27 661 Gulden beliefen. 
Unter dieser nach dem heutigen Geldwerte etwa auf das Zehnfache 
in Mark abzuschätzenden Summe, wobei allerdings nur ein Vergleich 
des heutigen offiziellen Silberwertes mit dem des Goldes zu Grunde 
gelegt ist, mögen wohl einbegriffen sein Geschenke und die Mitgabe 
der Braut; immerhin bleibt ein ansehnlicher Posten für die eigent- 
lichen Reisekosten, da ja das Gefolge selbstverständlich auf Kosten der 
Herrschaft reiste, wie dies auch zu der Reise Albrechts ins Gelobte 
Land berichtet worden ist. Keine kleine Beschwerung der Reifenden 
waren auch die „Trankgelder", die bei anderen Gelegenheiten, bei 
Festen, Bewirtungen, schenkweisen Lieferungen u. s. w. ganz so vor- 
handen waren wie heute. Natürlich erhielten die in Aufträgen der 
Fürsten gesandten Staats= oder Hofdiener ihre Reisekosten ebenfalls
	        
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