Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

—. 
ä 
—. - 
  
k- --» ---k«-k- 
in welche ein Verbrecher geführt e 1 Hintergrunde werden verschiedene Todes- 
strafen vollzogen: Rädern, Hängen, Pfählen, Ertränken, Enthaupten, Verbrennen- 
und für die sozialen Verhältnisse so schwer ins Gewicht fiel, in Deutsch- 
land nicht vorhanden war. Auch war die Kenntnis des römischen 
Rechtes keine durch Gewohnheit und Praxis zu erwerbende, sondern 
die Frucht eingehender Studien; sie hörte also auf, eine allgemein 
populäre zu sein. Die Doktoren des Rechts an den Universitäten 
waren die Inhaber dieser Wissenschaft und, wie wir beim Ober- 
hofgericht sahen, wurden sie mit in dieses aufgenommen, während an- 
fangs an der Universität bei deren Gründung noch kein Lehrstuhl für 
römisches Recht vorgesehen war. Auch in den leipziger Schöppen- 
stuhl drangen sie ein, indem der Vorsteher der Juristenfakultät an der 
Universität vom Rate ein Dienstgehalt von 50 Gulden bezog, damit 
er, wenn darum angegangen, in schwierigen Rechtsfällen sein Gut-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.