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genommen. Der Silberbergbau war, wie schon aus dem früher darüber
Gesagten erhellt, freigegeben insofern, als es nur einer Beleihung durch
die Organe des Landesherrn bedurfte, um einen durch glückliche Schürfung
aufgefundenen Gang abzubauen; dafür waren dann die mannigfachen,
oben beiläufig erwähnten Abgaben, als Zehnter, Schlägelschatz, Stolleu-
recht, an den Landesherrn zu entrichten; auch diese aber wurden nach
der Verordnung von 1487 erst dann berechnet, wenn von dem Ertrage
die Hüttenkosten abgezogen waren; Leuten, die eben nur auf die Berg-
und Hüttenkost mit ihrer Ausbeute kamen — und solche minder Glück-
liche gab es doch auch — ward in der Regel auf zwei Jahre Freiheit
vom Stollen= und Zehntengeld erteilt. Also direkten Ertrag hatte der
Landesfürst nur von den ihm gehörigen oder von ihm in Betrieb ge-
nommenen Gruben, für die Anteile der anderen Unternehmer aber war
ihm das Recht des Silbervorkaufs vorbehalten. Da konnte es nun
vorkommen, wie sich dafür schon 1471 Belege finden, daß bei reichen
Anbrüchen das gemünzte Geld in dec fürstlichen Silberkammer nicht
zureichte und man Verschreibungen geben mußte. Albrecht meint darum:
„es sei Rats nötig, wie man das kaufen solle und auch wie man das
wieder ausbringen möcht mit Gewinn, und daß sie einen haben müßten,
der mit solchem Silber mit kaufen und verkaufen auf Rechnung ge-
treulich und fleißig, in und außer dem Lande Handel hätte, wenn
man es nicht allewege im Lande mit Gewinn gelosen mag.“ Praktisch
drängte sich hier, so primitiv die Verhältnisse waren, doch eine Ahnung
davon auf, daß Geld und die Edelmetalle an sich noch keinen Wert
repräsentieren, sondern erst dann, wenn sie in andere Werte umgesetzt
werden können. Das Bestreben der Fürsten also, sich Herrschaften auch
außerhalb des Landes, wie etwa in Schlesien, für die von der Erde ge-
schenkten Schätze zu erwerben, ist ganz verständlich und nicht, wie es wohl
ab und zu geschehen ist, zu verurteilen. — Neben Silber fand sich auch
Gold, wenngleich spärlich, so doch reichlicher als heute. Es ist von
Gold die Rede in den waldenburger Bergwerken, die Kirchen zu Hohn-
stein-Ernstthal berechnen im 16. Jahrhundert Kirchenkuxe von Gold,
sogar bei Großenhain ließ Albrecht nach Gold suchen und Gold durch
Auswaschen gewinnen, gab es aber bald auf; ja, um nichts unversucht
zu lassen, stellte Albrecht im Jahre 1475 sogar Erlaubnisscheine aus,
wonach die Inhaber nach Schätzen graben, d. h. nach gemünztem Gold