Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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und Wilhelm, daß sie zur Ausmünzung von Groschen 3 Lot, von 
Hellern aber, deren 12 auf den Groschen gingen, gar 4 Lot Kupfer 
zur feinen Mark zusetzen dürften, so daß jene 13 lötig, diese nur 
12 lötig waren. Überdies aber sollten 72 Groschen aus der rauhen 
Mark geschlagen werden; 18 Groschen betrug die Abgabe an die ge- 
nannten Landesherrn von jeder Mark ausgemünzten Silbers, die sie 
für 64 Groschen in ungemünztem Zustande vom Landesfürsten oder 
den Gewerken zu kaufen hatten. Außerdem ist aber noch von einer 
Pacht der Münze für 5000 Schock freiberger Groschen die Rede, so 
daß man sich unwillkürlich das Exempel macht: wenn die drei Münz- 
meister, die 1380 genannt werden, für 64 Groschen die Mark Silber 
einkauften, dann 18 Groschen von der Mark Schlägeschatz abliefern, 
die Mark aber zu 72 Groschen ausprägen sollten, so mußten sie doch 
eigentlich bei jeder Mark 10 Groschen zusetzen. Aber die Sache erklärt 
sich einfach daraus, daß die auszuprägende rauhe Mark eben nur 
13 Lot Silber für die Groschen und nur 12 Lot Silber für die Heller 
enthielt, die 3 bezw. 4 Lot im Werte von 16⅝ bezw. 24 Groschen 
blieben den Münzmeistern, so daß sie von jeder Mark Silbers bei 
den Groschen 6⅜, bei den Hellern gar 14 Groschen Bruttogewinn, 
von dem die Münzkost und das Kupfer noch abzuziehen war, in die 
Tasche steckten. Es ist ferner zu beachten, daß dieselben Leute mit 
dem Geldwechsel betraut waren und daß sie den freiberger Rat besetzen 
dursten, also auch die einträglichen Stadtgerichte an sich brachten, und 
zwar zur Belohnung dafür, daß sie den Fürsten mehrfach mit Dar- 
lehen ausgeholfen hatten. Diese Ausmachung sollte vier Jahre gelten. 
Daß dann wieder neue Abmachungen an Stelle der alten traten, ist 
zwar urkundlich nicht zu erhärten, aber darum nicht etwa zu bezweifeln, 
ebensowenig, daß trotz ihres Eides die Münzmeister von dem vor- 
geschriebenen Schrot und Korn abwichen und die landesfürstliche Gesetz- 
gebung nur immer den schon vorhandenen Verhältnissen nachhinkte, 
ohne sie auf der schiefen Bahn ernstlich aufhalten zu können, vielleicht 
auch nicht zu wollen. Denn mit der zunehmenden Münzverschlechterung 
hob sich naturgemäß der Schlägeschat. Wenn wir von Balthasar von 
Thüringen und Wilhelm, seinem in Meißen gebietenden Bruder, hören, 
daß nach dem Jahre 1390 sie glötige Groschen zu 80 Stück auf die 
Mark ausgebracht hätten, daß 1407 in Thüringen gar 4 Schock
	        
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