Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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dem Schrot und Korn; man gewöhnte sich, wenigstens im größeren 
Verkehr, die zu zahlenden Silbersummen auf Gulden zu reduzieren, 
während man im Kleinverkehr, u. a. auch bei Steuererhebungen, viel- 
fach an der alten Schockrechnung festhielt. Das Wertverhältnis aber 
zwischen Gold und Silber am Ende des 14. und Anfang des 15. Jahr- 
hunderts stand wie 1 zu 10¾ bis 11, im späteren Verlauf des Jahr- 
hunderts wie 1 zu 12. Den Goldgehalt, der übrigens bei den deutschen 
Goldmünzen jedoch auch nicht immer auf der anfänglichen Höhe ge- 
halten wurde, wenn er auch nicht solche ungeheuerliche Legierungen 
erlitt, wie das Silber, berechnete man nach Karat, und zwar normierte 
man den vollkommenen Feingehalt auf 24 Karat, so daß also bei 
23 karätigen Gulden 1 Karat, bei 22 karätigen 2 Karat u. s. w. von 
Zusatz, Silber oder Kupfer, vom vollen Werte abzurechnen waren. 
Als allgemein anerkanntes Gewicht, das auch in Oberitalien gebraucht 
wurde, legte man die kölnische Mark zu Grunde. Diese wog nach 
Maßgabe des ältesten, in Köln noch ausbewahrten Exemplars 233 812 g, 
also rund 234 g, was in Gold nach dem heutigen Goldpreis einen 
Wert von 652 Mark betragen würde. Die Gulden von Florenz nun 
waren nach dem Zeugnis des obengenannten Villani 24karätig, also 
vollkommen feinlötig, und es gingen 64 auf eine Mark, so daß der 
heutige Wert 10 sein würde. Die venetianischen Zechinen 
von 1283 waren anfangs auch feinlötig, wurden aber zu 67 Stück 
auf die Mark ausgeprägt (— "4 9 89). Wichtiger für deutsche 
Verhältnisse als die venetianischen Zechinen wurden die ungarischen 
Gulden oder Florene, weil nach ihnen sehr häufig namentlich in den- 
jenigen Landen gerechnet wurde, die Ungarn unmittelbar oder mittelbar 
grenzbenachbart waren; sie empfahlen sich als Verkehrs= und Reduktions= 
münze durch ihren gleichbleibenden hohen Feingehalt (23¾ Karat) und 
ihr konstantes Gewicht. Gut erhaltene Gulden aus der Zeit Ludwigs I. 
(1342—1382) wiegen 3 588 g, aus der Sigmunds, der ja zugleich auch 
deutscher Kaiser war, 3 562 g und solche unter Ladislaus Posthumus 
(1452—1457) 3 556 g, weisen also im Verlaufe von über einem Jahr- 
hundert nur ganz minimale Schwankungen auf; der Wert würde nach 
heutiger Berechnung, den eben mitgeteilten Gewichten entsprechend, 
/ 98, 9 und 9 23 betragen, die äußerste Schwankung also in einem 
Jahrhundert nur 7 Pfennige ausmachen. Den ungarischen Gulden
	        
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