Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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19 Karat, so daß die rheinischen Fürsten dieses minderwertige Geld nicht 
für ihre Zölle in Zahlung nehmen wollten. Man einigte sich aber mit dem 
Kaiser zu Köln auf 22 Karat Feingehalt und 72 Stück auf die Mark. 
Schon 1417 ging man auf 20 Karat bei einer Ausprägung von 66 Stück 
herunter; im übrigen wurde das Bild Johannes des Täufers durch 
den heiligen Petrus mit dem Schlüssel ersetzt; 1425 sank der Fein- 
gehalt auf 19 Karat bei 66 /8 Stück auf die Mark. Erdlich kam, 
unter Übergehung der Reichstage von 1437 und 1444, auf dem be- 
rühmten Reichstage zu Worms 1495 durch Kaiser Maximilian ein 
Abschied zu stande, wonach die Mark Gold nur zu 18 ½ Karat fein 
und von der einzelnen Mark 71 ½ Stück ausgebracht werden sollten. 
Nach heutiger Berechnung wäre das ein Feingehalt von 0 70 (gegen 
den heute auf 0 200 normierten) und der Wert des Stückes fast genau 
Mark 7. 
Mit Hilfe dieser Berechnungen dürfte wohl ein allgemeiner Anhalt 
gewonnen sein für die so oft in den verschiedenen Jahren angegebenen 
Kaufpreise in rheinischen und ungarischen Gulden. Sie liegen aber 
auch den von Kurfürst Friedrich dem Sanstmütigen und seinem Bruder 
Wilhelm vom Jahre 1444 datierten Ausmachungen zu Grunde, nach- 
dem im vorangegangenen Zeitalter der Hussitenkriege eine unglaubliche 
Verschlechterung der Silbermünze stattgefunden hatte. Dieser Münz- 
ordnung trat auch Landgraf Ludwig von Hessen bei. Darnach ward fest- 
gesetzt, daß ein rheinischer Gulden mit 2 Lot, also einer achtel Mark 
Silbers, gleichen Wert haben und aus 2 Lot feinem Silber nicht mehr 
als 20 Groschen geprägt werden sollten. Es ergaben sich daraus fol- 
gende Werte: der rheinische Gulden stand damals noch auf dem Juße 
von 1425, der 1437 im wesentlichen wiederholt worden war, nämlich 
19 Karat und 66 / Stück Ausprägung, d. h. im Werte von —0 778, 
woraus sich wieder der Wert eines Groschens auf knapp 39 Pfennige 
ergiebt. Diese Maßgröße von 2 Lot Silber hieß eine sogenannte Oberwehr, 
d. h. eine über den anderen stehende Währung. Der meißnische Gulden 
follte aber dem rheinischen nicht gleich sein, sondern 1 1/8 Oberwehr, 
gleich dem ungarischen, gelten, was mit der oben gegebenen Wert- 
berechnung der ungarischen Gulden genau übereinstimmt. Trotz dieser 
Festsetzung nahm die Verschlechterung der Groschenausprägung doch 
wieder überhand, so daß die Oberwehr zu 90 bis 111 Groschen aus-
	        
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