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& 7 ½¼ betragen haben nach heutigem Goldwert; der Silberwert
müßte aber entschieden höher angenommen werden, weil der heutige
Münzwert des Silbers zum Golde nur 1: 15 1 beträgt, der damalige
aber 1: 10¾ oder 11 stand, wonach man auf einen relativen Wert
von etwa 10 Mark käme. — Solche Guldengroschen wurden auch seit
dem Jahre 1513 von dem böhmischen Grafen Schlick zu Joachimsthal
ausgeprägt und erhielten darum den Namen joachimsthaler Münzen;
man nimmt an, daß durch eine im Volksmunde sich vollziehende Ab-
kürzung aus den Joachimsthalern Thaler entstanden seien. Nach
anderer Ableitung würde die Benennung der neuen Münze, da man
ursprünglich das Geldpfund zu 20 Schilling auch in Deutschland häufig
mit dem Ausdrucke Talent bezeichnete, aus der Zusammenziehung eines
volkstümlichen Plurals Talenter zu erklären sein. Der Ausdruck Thaler
findet sich dann auf sächsischem Boden zuerst 1534 als eine amtliche
Bezeichnung, hat aber seinen Weg dann durch die gesamte Handels-
welt der damaligen und späteren Zeit genommen und findet sich im
Italienischen als talero, im Holländischen als Daalder, in Dänemark
und Schweden als Rigs= oder Ricksdaler und in Nordamerika als Dollar.
Feste Ordnung zu schaffen gelang trotz aller vorerwähnten Münz-
ordnungen schwer; Geldnot auf Seite des Fürsten ließ ihn allzu oft
die Münzmeister als beste Quelle um Darlehen angehen, die dann
wieder trotz aller auf dem Papier stehenden strengen Strafen aus
ihrer Gefälligkeit für ihre Tasche im eigentlichen Sinne des Wortes
Kapital schlugen. Dazu kam, daß die Reichsregierung, im übrigen
vom gleichen Übel geplagt, nicht stark genug war, um die Reichstags-
beschlüsse über Münzwesen allenthalben mit Energie durchzuführen.
Wer darum vollwichtige Münzen in gewissenhafter Weise prägen ließ,
dem ging sein gutes Geld außer Landes, um in anderer Herren Münz-
stätten umgeprägt zu werden. Dafür kam dann fremde Münze ins
Land, zum großen Schaden der Empfänger, die sich dagegen nicht
wehren konnten. Darum erließ kurz vor des Vaters Tode Herzog
Georg am 17. Mai 1500 eine Münzordnung im Einvernehmen mit
den ernestinischen Vettern, daß niemand gehalten sei, fremdes Geld
bei Ankauf oder Verkauf in Zahlung zu nehmen. Alte Schulden, die
in Gold verschrieben waren, follten auch in Gold gezahlt werden, neue
Verbindlichkeiten aber nach dem neuen Guldenfuße zu * „Groschen,
Sturmhoefel, Geschichte der sächsischen Lande.