Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

— 901 — 
meinschaft sich umgestaltet hatte, und zwar einer sehr ausschließlichen: 
denn ursprünglich sollten nur 31 Ritter dazu gehören und diese sollten 
bei allen Hoffestlichkeiten den Vortritt vor allen anderen, außer vor 
den gekrönten Häuptern, haben. Das Ordenszeichen war, wie der 
Name schon andeutet, das Bild eines in einer Schleife hangenden 
Widders, darüber ein blauemaillierter Feuerstein und die Legende: 
Pretium non vile laborum (kein müheloser Kampf). Diese Dekoration 
wurde ursprünglich an einer Halskette getragen, die aus Feuerstählen 
und Feuersteinen zusammengesetzt wurde, woraus Flammen sprangen; es 
war dies das alte Sinnbild des Hauses Burgund. Solches Vorbild 
veranlaßte Friedrich den Sanftmütigen gegen Ende des Bruderkrieges, 
durch den der Adel sehr verwildert worden war, auch einen Orden, 
den des heiligen Hieronymus, zu begründen, der freilich nicht von sehr 
langem Bestande war. Dessen Mitglieder mußten von edlem Stamme 
sein und vier Ahnen aufzuweisen haben. Sie sollten sich ihren ritter- 
lichen Pflichten getreu halten bis in den Tod, die Geistlichkeit lieben, 
Kirchen, Witwen und Waisen schützen, keine Wucherer und Straßen= 
räuber sein und sich an ihrem natürlichen Erbherrn oder ihrem ehe- 
lichen Bettgenossen auf keinerlei Weise vergangen haben. Das äußere 
Abzeichen des Ordens war ein Kardinalshut und darunter ein Löwe, 
weil der heilige Hieronymus, übrigens ein harter Hammer und schwerer 
Vertreiber der Ketzer — man hört die Hussitenzeit noch nachklingen — 
Kardinal gewesen sei und einen unvernünftigen Löwen übernatürlich ge- 
bändigt habe; bekanntlich figuriert dieser Löwe allenthalben auf den 
Darstellungen des Heiligen. Der Wahlspruch des Ordens war: „O, 
wie groß ist der Glaube, den der heilige Hieronymus gelehrt und 
gepredigt hat.“ Der Orden hatte im Dome zu Meißen seinen Meß- 
altar, und außerdem, was auf seine sonstige reichliche Ausstatlung 
schließen läßt, die Bestimmung, daß jedes verarmte Mitglied vom 
Stifter „sein Lebtage bequeme Notdurft“ haben sollte. 
Diese und die vorerwähnten Bestimmungen sind charakteristisch 
für das Sinken des Rittertums, sowohl moralisch als wirtschaftlich 
genommen. Man darf vielleicht nicht so sehr, wie es oft geschehen 
ist, auf Kunz von Kauffungen und seine That hinweisen; hier lagen 
noch andere Gründe vor, wie wir sahen. Aber die Beispiele sind auch 
sonst gar nicht selten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.