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sinn reicher Bürger. Es wird zum Jahre 1409 berichtet, daß ein
Gewandschneider, Konrad von Duderstadt, vor dem Krempffer Thore
einen Bauplatz gekauft und da für alle elenden Pilger, männlichen
wie weiblichen Geschlechts, um sie einen oder ein paar Tage zu be-
herbergen, auf seine Kosten ein Haus habe errichten lassen, weshalb
es den Namen des duderstädtischen Spitales erhalten habe. Beim
Aufbaue habe ihm ein anderer Gewandschneider, Siegsried von Leu-
bingen, geholfen und dazu eine Kapelle mit dem nötigen Zins für
einen Priester gestiftet, der da alle Tage den armen Leuten eine Messe
lesen möchte. Da regten sich auch die Fleischhauer und gaben dem
Hospital einen halben Acker Weinberg im Werte von 200 Gulden,
und dann verpflichteten sich 1411 die Schmiede, zwei Gulden jährlich
zur Unterhaltung von zwei Betten zu zahlen, und damit waren der
Rat und der Stifter einverstanden, ebenso damit, daß einer aus der
Schneiderinnung und einer aus der Schmiedezunft die Aufsicht über
die stiftungsgemäße Verwendung der Zinsen und die Instandhaltung
des Spitals haben sollte. Ob für dieses oder für das städtische Spital
gab 1467 eine fromme Frau, die Windheimin genannt, eine Spende von
120 Gulden; zugleich sollten davon — man erkennt das erwachende
Bedürfnis, auch auf dem Gebiete endlich Ordnung zu schaffen —
Wege und Stege gebessert werden. Im selben Jahre besaß der Rat
von Erfurt Kapital genug, um des Grafen von Gleichen Ansprüche
auf Schloß Tonndorf mit 100 Gulden abzulösen, dem Junker Hering
von Utzberg die ihm zustehende Gerichtsbarkeit zu Gispersleben um
200 Schock und Hans von Heilsburg sein Recht über das Dorf Rohr-
born für 400 Schock abzukaufen und endlich im nächsten Jahre dem
Grafen von Stolberg 2000 Gulden vorzuschießen, davon er jährlich
120 Gulden entrichten sollte, d. h. sechs Prozent Zinsen zahlen; das
ist nach damaliger Anschauung durchaus kein hoher Zinsfuß. Es kam
aber auch dementsprechend Geld ein. Eben um dieselbe Zeit, 1466,
löste Herzog Wilhelm von Thüringen das an die Stadt verpfändete
Geleitsrecht in ihrem Weichbilde um 7700 Gulden ein; freilich kostete
sein Erscheinen in der Stadt und daß man ihn mit einem Tanz beehrt,
der Stadt 957 Schock. Eine Notiz ferner zum Jahre 1463 erzählt
uns, daß der Rat auf seinem Keller — in der Regel hatte nur der
Ratskellerwirt das Recht, fremde Biere und Weine zu verschenken —