Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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sinn reicher Bürger. Es wird zum Jahre 1409 berichtet, daß ein 
Gewandschneider, Konrad von Duderstadt, vor dem Krempffer Thore 
einen Bauplatz gekauft und da für alle elenden Pilger, männlichen 
wie weiblichen Geschlechts, um sie einen oder ein paar Tage zu be- 
herbergen, auf seine Kosten ein Haus habe errichten lassen, weshalb 
es den Namen des duderstädtischen Spitales erhalten habe. Beim 
Aufbaue habe ihm ein anderer Gewandschneider, Siegsried von Leu- 
bingen, geholfen und dazu eine Kapelle mit dem nötigen Zins für 
einen Priester gestiftet, der da alle Tage den armen Leuten eine Messe 
lesen möchte. Da regten sich auch die Fleischhauer und gaben dem 
Hospital einen halben Acker Weinberg im Werte von 200 Gulden, 
und dann verpflichteten sich 1411 die Schmiede, zwei Gulden jährlich 
zur Unterhaltung von zwei Betten zu zahlen, und damit waren der 
Rat und der Stifter einverstanden, ebenso damit, daß einer aus der 
Schneiderinnung und einer aus der Schmiedezunft die Aufsicht über 
die stiftungsgemäße Verwendung der Zinsen und die Instandhaltung 
des Spitals haben sollte. Ob für dieses oder für das städtische Spital 
gab 1467 eine fromme Frau, die Windheimin genannt, eine Spende von 
120 Gulden; zugleich sollten davon — man erkennt das erwachende 
Bedürfnis, auch auf dem Gebiete endlich Ordnung zu schaffen — 
Wege und Stege gebessert werden. Im selben Jahre besaß der Rat 
von Erfurt Kapital genug, um des Grafen von Gleichen Ansprüche 
auf Schloß Tonndorf mit 100 Gulden abzulösen, dem Junker Hering 
von Utzberg die ihm zustehende Gerichtsbarkeit zu Gispersleben um 
200 Schock und Hans von Heilsburg sein Recht über das Dorf Rohr- 
born für 400 Schock abzukaufen und endlich im nächsten Jahre dem 
Grafen von Stolberg 2000 Gulden vorzuschießen, davon er jährlich 
120 Gulden entrichten sollte, d. h. sechs Prozent Zinsen zahlen; das 
ist nach damaliger Anschauung durchaus kein hoher Zinsfuß. Es kam 
aber auch dementsprechend Geld ein. Eben um dieselbe Zeit, 1466, 
löste Herzog Wilhelm von Thüringen das an die Stadt verpfändete 
Geleitsrecht in ihrem Weichbilde um 7700 Gulden ein; freilich kostete 
sein Erscheinen in der Stadt und daß man ihn mit einem Tanz beehrt, 
der Stadt 957 Schock. Eine Notiz ferner zum Jahre 1463 erzählt 
uns, daß der Rat auf seinem Keller — in der Regel hatte nur der 
Ratskellerwirt das Recht, fremde Biere und Weine zu verschenken —
	        
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