Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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protokolle einzutragen. Erwähnt mag auch nochmals werden, daß 
1471 den Schuhmachern der Kamm so geschwollen war, daß sie der 
Universität Fehde ansagten und durch herzoglichen Bescheid zur Ord- 
nung verwiesen werden mußten. Den Tuchmachern räumte 1470 der 
Rat den Söller der damaligen Trinkstube am Markte, in dem Alte 
Wage genannten Hause an dem Eingang der Katharinenstraße, als 
Tuch= und Gewandhaus ein, nachdem das ihnen bisher überlassene 
Lokal im alten Rathause von ihnen dem Rate wieder zurückgegeben 
wurde. Aus der schon 1414 den Gerbern bestätigten Innungs- 
ordnung erfahren wir, daß in den Innungen der von den Mitgliedern 
zu wählende Obermeister, der übrigens der Bestätigung der Stadt- 
verwaltung bedurfte, gewisse polizeiliche und richterliche Funktionen 
ausübte, indem er namentlich Handwerksstreitigkeiten und Beleidigungs- 
klagen zu schlichten und die Leistungen und das von den Meistern 
benutzte Material zu überwachen hatte. Der Eintritt in die Innung 
kostete eine Abgabe von Wachs zu den Kerzen der Zunft, die ja, unter 
einem Schutzheiligen stehend, kirchliche Beziehungen zu unterhalten 
hatte, ferner ein Quantum Bier und eine Geldzahlung; man unter- 
schied dabei zwischen Fremden und Meisterssöhnen oder Angeheirateten; 
die beiden letzteren hatten die Hälfte des von den Fremden zu leisten- 
den Quantums zu geben. — Über das Bannrecht der Innung, d. h. 
über den Zwang, innerhalb der Stadt und ihres Weichbildes nur von 
den städtischen Handwerkern beziehen zu müssen, kamen teils zwischen 
den Innungen Streitigkeiten vor, wie zwischen Gerbern und Schustern, 
zwischen Tuchmachern und Gewandschneidern und dergleichen, teils 
aber auch zwischen den Städten und ihrer Nachbarschaft. Belehrend 
ist eine Klage der leipziger Handwerker, auf die eine Verordnung 
Albrechts des Beherzten vom Jahre 1482 Bezug nimmt, daß die Städte 
und ihre Gewerbe mehr und mehr in Verfall kämen, weil Prälaten 
und Gutsbesitzer auf ihren Dörfern Handwerker setzten, die den Städten 
das Brot wegnähmen. Wir erinnern uns, wie seiner Zeit der länd- 
liche Hörige, der in den Werkstätten seines Gutsherrn arbeiten mußte, 
nach der Stadt floh, um da sein eigener Herr zu werden. Jetzt hatte 
sich in den Stlädten ein Überschuß von Professionisten gebildet, der 
die Innung mit ihren Beschränkungen als einen Hemmschuh selb- 
ständiger Entwickelung ansehen lernte und nun in einer Art rückflutender
	        
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