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frischem, gutem und billigem Fleische versorgt worden sei. Es sei
das eine unbillige Bevorzugung der Stadtfleischer, die sich ihr schlechtes
Fleisch teuer bezahlen ließen; und wenn diese sich auch über die länd-
liche Konkurrenz als ihren Verdienst schädigend beklagten, so sei es
doch besser, „sechs tausent werden wol vorsorgt, dann das sich
sechs, acht adder czehen, die nu des handwerk mit rat erbeyten unnd
vorlegen, gantcze sehr reychetten mit der andern vorterbniß“.
Die genannten Steuerbücher geben aber nicht bloß Ausschluß
über den Stand der Bevölkerung, sondern auch über ihre Zusammen-
setzung und ihr Vermögen. Das Harnischbuch von 1466 zählt
29 Innungen in Leipzig auf, unter denen die stärksten und reichsten
die Tuchmacher oder Wollenweber, die Bäcker, die Fleischer, die Schuster
und Schneider waren. Über das Vermögen kann man zuverlässige Schlüsse
aus dem Türkensteuerbuch von 1481 ziehen. Diese Türkensteuer war
teils eine Vermögens-, teils Einkommen-, teils Kopfsteuer. Wer Ver-
mögen hatte, sollte von seinen Gütern, beweglich oder unbeweglich,
von tausend Gulden einen Gulden, von hundert Gulden zwei Groschen,
also überhaupt ½/16 Prozent zahlen. Wer aber kein Vermögen hatte,
sondern nur auf seinen Lohn angewiesen war, sollte von hundert
Groschen Jahreslohn zwei Groschen erlegen, also 2 Prozent; der
Brotherr sollte dafür aufkommen und es dann vom Lohne abziehen.
Es kommen dann die Leute in Betracht, die weder Vermögen noch
ein festes Einkommen haben; von diesen wird, sofern sie über zehn
Jahre alt sind, eine Kopfsteuer von einem Groschen verlangt. Man
erkennt unschwer, daß bei diesem Besteuerungsmodus ganz auffallende
Ungerechtigkeiten mit unterlaufen mußten. So bezahlte ein Goldschmied
in der Reichsstraße acht Groschen Vermögenssteuer und sein Geselle
neun Groschen Einkommensteuer; ein Bildschnitzer in der Burgstraße
erlegte für sich, seine Frau und seine Tochter drei Groschen Kopfsteuer,
seine drei Gesellen und zwei Lehrjungen aber mußten zusammen fünfzehn
Groschen Einkommensteuer geben! Aus den Posten der Vermögens-
steuer läßt sich nun ersehen, daß 1481 nur 74 Bürger, also nur der
zwölfte Teil der Bürgerschaft, mehr als einen Gulden zahlten, also
mehr als tausend Gulden Vermögen hatte. Als die Reichsten erscheinen
sechzehn mit einem Vermögen von 4300 Gulden bis 17 000; diese
sechzehn bezahlten genau ein Fünftel der gesamten von der Stadr