Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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gleichen ist. Bestattet ward er zu Meißen, wo auch seine erste Ge- 
mahlin begraben worden war; er hat dieser aber auch zu Dresden 
und zu Seußlitz Altargestiste und „Seelgeräte“ vermacht, wie man 
Stiftungen nannte, die zum Troste der Seelen dienen sollten. Seiner 
zweiten Gemahlin, Anna von Braunschweig, die ihn überlebte, bestimmte 
er Schloß und Stadt Eilenburg zum sogenannten Leibgedinge; es 
wurde dann durch Übereinstimmung sämtlicher Erben, wenn auch nicht 
ohne einige Erörterungen, um Oschatz, Döbeln und Leisnig vermehrt. 
Dassich Anna aber 1414 mit einem Grafen von Henneberg vermählte, 
so trat sie vom Genusse ihrer Witwengüter gegen eine Abfindungs- 
summe von 12 000 Gulden zurück. 
Wie schon erwähnt wurde, war die erste Ehe Wilhelms kinderlos 
geblieben; dasselbe ist von der zweiten zu sagen. Somit traten die 
Agnaten, die Erben der männlichen Linie, mit ihren Ansprüchen 
hervor; aber ebenso die Schwestersöhne Wilhelms, der ja seit 1350 
durch seine Schwester Elisabeth mit dem Burggrafen Friedrich V. 
verschwägert war. Diese, Johann und Friedrich, erhoben Ansprüche 
nicht nur auf einen Teil der fahrenden Habe des Verstorbenen, 
sondern auch auf einen Teil der Allodialgüter und eine Reihe vogt- 
ländischer Besitzungen, die ihnen Wilhelm schon bei seinen Lebzeiten 
eingeräumt hatte, nun aber von den Wettinern mit Beschlag belegt 
worden waren. Nach langem Prozessieren sowohl vor der pöpstlichen 
Kurie als vor dem königlichen Hofgerichte wurde 1415 endlich eine 
Einigung zu Wege gebracht, die die Schlösser Tierstein oder Dürstein 
und Tiersheim in den Händen der Zollern ließ und zugleich eine 
Abfindungssumme von 24 000 rheinischen Gulden. Die beiden wetti- 
nischen Linien hatten sich schon, wenngleich nicht ohne einige Schwierig- 
keiten, durch den sogenannten Naumburger Hauptrezeß vom 21. Juli 
1410 vertragen. Darnach erbten die Osterländer im wesentlichen die 
Gebietsteile, die an ihre Besitzungen grenzten und worin nach Nord- 
osten Zörbig, Delitzsch, Düben, nach Südosten Mittweida, Chemnitz 
und Schellenberg lagen. Balthafars von Thüringen Sohn Friedrich 
— Balthasar war schon vor dem Bruder am 16. Mai 1406 auf der 
Wartburg verstorben — bekam die nach Böhmen zu liegenden Lande 
zugeteilt, Großenhain, Dresden, Pirna, Tharandt, Dohna, Königstein, 
die Riesenburg und die vogtländischen Besitzungen. Kloster Altenzelle,
	        
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