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meist aus Nützlichkeitsrücksichten erfolgten; insgeheim blieben wohl
auch die Bekehrten ihrem alten Glauben treu, wurden aber, wenn sie
sich darauf ertappen ließen, verbrannt. In Erfurt geschah dies unter
anderem 1411 an einem getauften, aber rückfälligen Juden. Im Jahre
1494 ließ sich der Rabbi Abraham in der Nikolaikirche zu Leipzig
taufen; als man ihm aber das Patengeld nicht gleich einräumen wollte,
um deswillen er offenbar nur zur christlichen Religion Zuneigung
bekommen hatte, rannte er zum Staunen aller Beteiligten davon und
ward nicht mehr gesehen. — Hundert Jahre hatten nach ihrer Wieder-
aufnahme die Juden zu Erfurt gewohnt, da wandte sich 1458 der
erfurter Rat an den Kurerzbischof Dietrich von Mainz mit der
Bitte, daß die Juden „wegen ihrer großen Schinderei“ dürften „aus-
geschaffet“" werden. Der Erzbischof mußte nämlich deswegen um seine
Zustimmung angegangen werden, weil er von den erfurter Juden jähr-
lich 100 Mark bekam; der Kurfürst ging zwar darauf ein, verlangte aber
von der Stadt einen Schadenersatz von 450 Mark Silbers und 4000
Goldgulden; die Juden aber verwahrten sich gegen diesen Handel und
reichten beim Reichskammergerichte eine Klage ein. Dies entschied zu ihren
Gunsten und nahm den erfurter Rat in eine schwere Geldstrafe, wo-
gegen die Erfurter zwei Deputierte nach Wien schickten, und diese
wandten die Sache nach Wunsch; es kostete das aber der Stadt
1144 Schock und 43 Groschen. Dann wurden die Judenhäuser mit
Beschlag belegt und verkauft, die derzeitigen Besitzer aber aus der
Stadt getrieben für ewige Zeiten. Über die ungefähre Zahl der Juden
in Erfurt giebt eine Notiz zum Jahre 1389 Kunde; es verlangte da
nämlich der Rat von Erfurt, daß kein Jude in der Stadt wohnen
solle, der sich nicht das Bürgerrecht erworben hätte, es sei denn, daß
er bei einem anderen Juden in Diensten stünde. Es ergab sich nun
bei der Prüfung, daß etliche 70 das Bürgerrecht erworben hatten,
aber 26 aus Armut es unterlassen hatten. Für diese bezahlten die
reicheren insgesamt 37 Schock Groschen und erwarben ihnen dadurch
das Bürgerrecht. Schon damals aber ging es ihnen in Erfurt schlimm
genug; denn dieselbe Klage, wie dann 1458, wegen Wuchers wurde
beim Kaiser erhoben und hatte zur Folge, daß die Juden alle Pfänder,
die sie von Christen hatten, unentgeltlich herausgeben sollten, und
zwar wurde dieses Edikt nicht nur in Erfurt, sondern durch ganz