Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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meist aus Nützlichkeitsrücksichten erfolgten; insgeheim blieben wohl 
auch die Bekehrten ihrem alten Glauben treu, wurden aber, wenn sie 
sich darauf ertappen ließen, verbrannt. In Erfurt geschah dies unter 
anderem 1411 an einem getauften, aber rückfälligen Juden. Im Jahre 
1494 ließ sich der Rabbi Abraham in der Nikolaikirche zu Leipzig 
taufen; als man ihm aber das Patengeld nicht gleich einräumen wollte, 
um deswillen er offenbar nur zur christlichen Religion Zuneigung 
bekommen hatte, rannte er zum Staunen aller Beteiligten davon und 
ward nicht mehr gesehen. — Hundert Jahre hatten nach ihrer Wieder- 
aufnahme die Juden zu Erfurt gewohnt, da wandte sich 1458 der 
erfurter Rat an den Kurerzbischof Dietrich von Mainz mit der 
Bitte, daß die Juden „wegen ihrer großen Schinderei“ dürften „aus- 
geschaffet“" werden. Der Erzbischof mußte nämlich deswegen um seine 
Zustimmung angegangen werden, weil er von den erfurter Juden jähr- 
lich 100 Mark bekam; der Kurfürst ging zwar darauf ein, verlangte aber 
von der Stadt einen Schadenersatz von 450 Mark Silbers und 4000 
Goldgulden; die Juden aber verwahrten sich gegen diesen Handel und 
reichten beim Reichskammergerichte eine Klage ein. Dies entschied zu ihren 
Gunsten und nahm den erfurter Rat in eine schwere Geldstrafe, wo- 
gegen die Erfurter zwei Deputierte nach Wien schickten, und diese 
wandten die Sache nach Wunsch; es kostete das aber der Stadt 
1144 Schock und 43 Groschen. Dann wurden die Judenhäuser mit 
Beschlag belegt und verkauft, die derzeitigen Besitzer aber aus der 
Stadt getrieben für ewige Zeiten. Über die ungefähre Zahl der Juden 
in Erfurt giebt eine Notiz zum Jahre 1389 Kunde; es verlangte da 
nämlich der Rat von Erfurt, daß kein Jude in der Stadt wohnen 
solle, der sich nicht das Bürgerrecht erworben hätte, es sei denn, daß 
er bei einem anderen Juden in Diensten stünde. Es ergab sich nun 
bei der Prüfung, daß etliche 70 das Bürgerrecht erworben hatten, 
aber 26 aus Armut es unterlassen hatten. Für diese bezahlten die 
reicheren insgesamt 37 Schock Groschen und erwarben ihnen dadurch 
das Bürgerrecht. Schon damals aber ging es ihnen in Erfurt schlimm 
genug; denn dieselbe Klage, wie dann 1458, wegen Wuchers wurde 
beim Kaiser erhoben und hatte zur Folge, daß die Juden alle Pfänder, 
die sie von Christen hatten, unentgeltlich herausgeben sollten, und 
zwar wurde dieses Edikt nicht nur in Erfurt, sondern durch ganz
	        
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