Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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bestätigte auch er den früheren Gnadenbrief auf 20 Jahre und legte 
den Predigermönchen, sowie dem leipziger Professor ewiges Still- 
schweigen über diesen Streit auf. Und als nun 1511 die Frist ver- 
strichen war, verlängerte sie Papst Julius II. auf neue 20 Jahre, da- 
mit der Dom vollends ausgebaut werden möchte. 
Hierbei darf auch die Stellung der Landesfürsten zur Kirche in den 
Kreis der Betrachtung einbezogen werden. Albrecht der Beherzte, der 
freilich den Interessen seines Landes durch seine friesischen Pläne elwos 
entfremdet war, kümmerte sich weniger um die Ablaßfrage, obwohl er den 
verschiedenen Geld eintreibenden päpstlichen Boten keinen Vorschub leistete 
sondern sie höchstens zu dulden befahl. Ganz entschieden dagegen wor 
sein Sohn Georg, der eine Zurückweisung des Ablasses bei den ernesi- 
nischen Vettern in Anregung gebracht hatte, aber damit zu spät gekommen 
war, weil diese schon ihre Einwilligung gegeben hatten. Es hatte ihm 
übrigens, ganz dem Charakter des gesamten Handels entsprechend, der 
schon oben genannte Dr. Günther von Bünau vorgestellt, wie Georg 
an seinen Vater berichtet: „so er dieselbigen Boten mit dem Ablaß 
nicht zuließe, dieweil sie doch von den Vettern, dem Markgrafen von 
Brandenburg und andern zugelassen wären, so würden die Leute von 
Albrechts Landen in die Gebiete der übrigen Fürsten laufen zur Er- 
langung solchen Ablasses, und vielleicht mehr Geldes aus dem 
Lande bringen, auch mit Zehrung andere Städte bessern 
und ihre (eigene) Nahrung versäumen.“ Es unterliegt keinem 
Zweifel, daß man die Gnade des durch Seine Heiligkeit vertretenen lieben 
Gottes wohl kaum in einer würdigeren und den Geschäften vorteilhasteren 
Weise hätte empfehlen können, namentlich zur Belehrung lediglich auf 
Weltliches bedachter Fürsten. Es sind aber schon früher Spuren einer 
Denkungsweise vorhanden, die das geistliche Amt und seine Würde recht 
wohl zu unterscheiden wußten von der jeweiligen Individualität seiner 
Inhaber und deren Würdigkeit. Friedrich der Ernsthafte 3. B. machte mit 
den erfurter Dominikanern, die seinem Schwiegervater Ludwig dem Baher 
nicht günstig gesinnt waren, weil er damals die Franziskaner beschütte 
und, mit der päpstlichen Kurie in Streit liegend, von dieser gebannt 
war, ganz kurzen Prozeß, als sie infolge der kirchlichen Zensur Kailer 
Ludwig keine Ehrerbietung erweisen wollten: er ließ sie in ihrem 
Kloster durch seine Knechte blockieren und sie dem Hunger, eventuels,
	        
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