Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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schen Studenten an der Universität Prag. Es wurde schon früher 
mitgeteilt, daß die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von 
Meißen, Friedrich der Streitbare und Wilhelm, von dem Papste des 
Pisaner Konzils, Alexander V., unter dem 9. September 1409 eine ent- 
sprechende Bulle erwirkten und am 2. Dezember 1409 die Stiftungs- 
urkunde vollzogen und in dem Refektorium der Augustiner Chorherren zu 
St. Thomae zur Verlesung bringen ließen. Schon am 24. Oktober hatten 
sich einige Magister zur Artistenfakultät zusammengeschlossen und sich 
einen Dekan erwählt. Es wurden gleich anfangs fast ein halbes Hundert 
Magister und über 350 Baccalare und Scholare immatrikuliert. Die 
Fürsten statteten ihre Gründung mit zwei Kollegien aus, das größere 
war für zwölf, das kleinere für acht Magister bestimmt. Von der 
Besoldung der erfurter Lehrer war früher schon die Rede. Die leip- 
ziger Dozenten, die im Collegium majus Aufnahme gefunden hatten, 
erhielten aus der fürstlichen Kammer je 30 Gulden festes Gehalt, 
ein Theologe unter ihnen aber noch 30 weitere Gulden, während die 
Mitglieder des kleinen Kollegs nur 12 Gulden bezogen. Diese Ein- 
künfte wurden 1438 auf 240 Schock neue freiberger Groschen nor- 
miert und nun nicht mehr aus der fürstlichen Kasse selbst bezahlt, 
sondern auf die Einkünfte von drei Städten und zweiundvierzig Dör- 
sern angewiesen. Zu den beiden fürstlichen Kollegien kam noch 
durch testamentarische Stiftung des ersten Rektors, des schon früher 
erwähnten Johannes von Münsterberg, im Jahre 1416 das Kollegium 
Unserer Lieben Frauen für sieben Magister der polnischen Nation, 
darunter fünf Schlesier sein sollten, und ein Kollegium des Cisterzienser= 
ordens für seine in Leipzig studierenden Mitglieder, das 1411 eröffnet 
wurde. Endlich genehmigte eine päpstliche Bulle von 1413 die In- 
korporation von sechs Kanonikatspfründen, nämlich von je zwei in 
den Stiften Meißen, Naumburg und Zeitz, für Doktoren der Theologie 
und des Rechts. — Nach dem Muster der leipziger wurde die 
von den Herzögen Johann und Albrecht von Mecklenburg 1419 ge- 
gründete Universität zu Rostock ausgestattet, nämlich auch mit einem 
Collegium majus für zwölf und einem minus für acht Magister. 
Die ersten Magister der Neugründung kamen aus Erfurt und Leipzig. 
Diese eben genannten Universitäten unterschieden sich in ihren 
Lehreinrichtungen wenig oder gar nicht von einander. Den Iehrgegen. 
Sturmhoefel, Geschlchte der sächsischen Lande.
	        
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