Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Leipzigs vom Jahre 1481 die Witwen zweier Mitglieder der Universität, 
des Dr. Scheibe und des Dr. Pistoris, als Hausbesitzerinnen. 
Der Ehelosigkeit entsprach das sonstige Leben der Dozenten 
und Studenten. Es ist der Kollegien Erwähnung gethan worden, 
die in Leipzig bei der Gründung der Universität von den Stif- 
tern eingerichtet wurden. In ihnen wohnten die Kollegiaten in 
klösterlicher Weise bei einander. Aber auch ihre Scholaren oder 
wenigstens ein Teil davon fand da Unterkunft und mit den Magistern 
gemeinsamen Tisch. Bei Tisch wurde, wie das in den klösterlichen 
Refeltorien auch vielfach Vorschrift war, vorgelesen, damit, wie es in 
der Reformation der leipziger Universität von 1446 heißt, nicht bloß 
der Magen Speise empfange, sondern auch die Ohren sich an dem 
Worte Gottes ersättigen möchten. Nach der Vorlesung aus der Bibel 
oder einem Kirchenvater ist ehrbares Gespräch gestattet. Wer aber 
Streit anhebt, soll dem Vorsteher des Kollegs auf der Stelle 10 Groschen 
Strafe erlegen und vor der Entrichtung dieses Betrages nichts mehr 
verabreicht erhalten. Die Mahlzeiten waren übrigens sehr bescheiden, 
was man aus der für das große Kolleg zu Leipzig gegebenen Be- 
stimmung ersieht, daß es dreizehnmal im Jahre ein Extragericht mit 
Wein und Früchten geben solle; dreimal im Jahre sollte Gänsebraten 
auf den Tisch kommen und davon jeder Tischgenosse ein Viertel 
erhalten. Außer den Kollegien gab es nun auch noch andere Unter- 
kunftsstätten für die Lehrer und Studierende in den sogenannten 
Bursen, d. h. in Wohnhäusern, die mit der Erlaubnis der Universität 
von einem Magister gemietet worden waren und unter dessen Aufsicht 
und Verwaltung standen. Die Einrichtung einer solchen bursa war 
dieselbe wie die der Kollegien, einfach und ärmlich genug nach unseren 
Begriffen. Die Kammern der Scholaren waren meist ohne PSfen; 
heizbar waren bloß die größeren Räume, in denen gemeinsam die 
Mahlzeiten und die gelehrten ÜUbungen stattsanden. Denn auch die 
Burse war nach zünftischer Art gegliedert, indem der Magister als der 
Meister und die Scholaren als Lehrlinge galten. Außerhalb einer 
Burse oder eines Kollegiums oder eines sonstigen unter der Leitung 
der Universität stehenden Konviktoriums durfte kein Student wohnen; 
eine Ausnahme wurde nur bei vornehmen Leuten gemacht und bei 
solchen, die schon im Besitze höherer akademischer Würden waren, oder
	        
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