Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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gewandten Aderlaß vornahmen oder auch andere chirurgische Maßnahmen 
auszuüben befugt waren. Damit auch unbemittelte Leute Anteil haben 
konnten an den öffentlichen Badestuben, hatte man die sogenannten 
Seelbäder eingerichtet, d. h. reiche Leute machten zum Heile ihrer 
Seele Stiftungen, von deren Zinsen an bestimmten Tagen des Jahres 
den Armen unentgeltlich Bäder zugerichtet werden sollten. Auch die 
Behörden und mitunter Korporationen stifteten solche Seelbäder, so 
der zwickauer Rat im Jahre 1350 vier zum Seelenheile eines gewissen 
Ebelin aus Plauen, oder der von Grimma, der 1543 dem Pächter 
der städtischen Badestube im Pachtvertrage die Verpflichtung auferlegte, 
alljährlich einmal ein Seelenbad abzuhalten. Eine sonderbare Art 
von Seelenbad wurde beim Ausbruch der großen Pest von 1349 von 
den erfurter Domherren eingerichtet. Es standen bei der Badestube 
in der Nähe des Junristenkollegiums drei Würztröge, wie sie die Brauer 
benutzen; die wurden voll Wein gegossen und Semmeln hineingebrockt. 
Wenn nun das Seelenbad beginnen sollte, so kamen die Bierrufer auf 
den Markt und riefen aus: Ein Seelenbad, ein gutes Bad haben 
unsere Domherrn allererst aufgethan, hinter unser Lieben Frauen Berge; 
wer baden will soll gar nichts geben. Da sei denn, berichtet eine 
alte erfurter Chronik, das Volk zu Hunderten und Taufenden ge- 
kommen mit Gefäßen, und die Geistlichen hätten dagestanden mit einer 
Schöpfkelle, darein fast „ein Nößel“ gegangen sei, und hatten einem 
jeden eine Kelle voll in sein Gefäß gegeben. — Neben den Badern 
übten aber auch Arzte von Beruf ihre Kunst aus, die ihre Vorbildung 
auf den Universitäten genossen hatten, nachdem vorher die Heilkunst 
wesentlich in den Händen der Geistlichkeit gelegen hatte. Es galt 
für besonders empfehlend, wenn man seine Studien auf einer italienischen 
Universität vervollkommnet hatte, namentlich in Bologna und Salerno. 
Eigentliche Stadtärzte, die von dem Rate angestellt wurden und sich 
um die öffentliche Gesundheitspflege zu kümmern hatten, erscheinen erst 
am Ende des Zeitraums; in Dresden z. B. wurde erst 1510 Magister 
Johann Fabri aus Leipzig mit einem Gehalt von 20 Rheinischen 
Gulden als Stadtphysikus angestellt; in Zwickau wurde 1522 der 
bisherige Stadtarzt Dr. Sixtus Kolbenschlag aus Fulda aufs neue 
auf sechs Jahre bestallt und erhielt vierzig Gulden Besoldung nebst 
freier Wohnung und freier Heizung. — Apotheken kamen ersti im Laufe 
Sturmhoefel. Geschlchte der süchsischen Lande.
	        
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