Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Geheimnisse der Hütte, d. h. der notwendigen mathematischen und 
physikalischen Kenntnisse. Der großen Menge gegenüber war es aller- 
dings ein Geheimnis, wenn Fensterbogen und Türme und Gewölbe 
in kühnem Aufsschwunge emporstiegen, und zahllos sind darum die 
Sagen von den Teufelsbündnissen der Meister zur Errichtung eines 
besonders schweren Baues oder zur Besiegung eines Nebenbuhlers. 
Bei der Lossprechung erhielt der nunmehr in die Fremde ziehende 
Junggeselle die zünftigen Erkennungszeichen bekannt gemacht, um sich 
auf seiner Wanderung durch richtigen Gruß und zunftgerechte Ansprache 
als ein echter und rechter Maurergeselle ausweisen zu können. Auch 
erhielt er des Meisters Steinmetzzeichen, wie wir deren noch vielfach 
namentlich an den gotischen Bauten beobachten können, kurze, gerade 
Linien von 2—3 Zoll Länge, die zu Winkeln, Kreuzen, Haken zu- 
sommengestellt eine außerordentliche Mannigfaltigkeit der Figuren- 
bildung zuließen, aber trotzdem, wenn der Meister ein berühmter war, 
in den Bauhütten wohl bekannt waren. So viel von der Ordnung 
der rochlitzer Bauhütte, die nicht bloß den äußeren Betrieb regeln, 
sondern auch auf Erweckung von Gottesfurcht und christlichem Denken 
hinarbeiten wollte. „Wie die Meister und Werkleute"“, so heißt es 
darin, „der allmächtige Gott gnädiglich begabt hat mit ihrer Kunst 
und Arbeit, Gotteshäuser und andere künstliche Werke löblich zu bauen 
und dadurch Leibesnahrung ehrlich zu verdienen, so sollen sie auch, 
zur Dankbarkeit, nach christlicher Weise, von Herzen bewegt werden, 
Gott zu dienen und dadurch ihr Seelenheil zu erwerben.“ 
Was die sonstigen Vorschriften über das Bauwesen betrifft, so- 
weit solche von amtlicher Stelle ausgingen, so darf im wesentlichen 
auf den früheren Abschnitt verwiesen werden. Nur werden in den 
neuen Ratsverordnungen ganz besonders Vorschriften über Feuer- 
sicherheit und das Löschwesen gegeben, eine Maßregel, die bei der er- 
schreckenden Häufigkeit der Brände namentlich im Laufe des 15. Jahr- 
hunderts sehr notwendig und erklärlich erscheint. Um nur einige solche 
zu erwähnen, die die ganze Stadt oder den größeren Teil in Asche 
legten: Leipzig 1420 und 1498, Oderan 1467, Zwickau 1403, 1441, 
1468, 1490, 1492, Freiberg 1471, 1484, Dresden 1491, Erfurt 1472. 
Die feuerpolizeilichen Vorschriften von Dresden etwa um 1450 und 
von Freiberg von 1481 enthalten ungefähr dieselben Bestimmungen.
	        
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