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Geheimnisse der Hütte, d. h. der notwendigen mathematischen und
physikalischen Kenntnisse. Der großen Menge gegenüber war es aller-
dings ein Geheimnis, wenn Fensterbogen und Türme und Gewölbe
in kühnem Aufsschwunge emporstiegen, und zahllos sind darum die
Sagen von den Teufelsbündnissen der Meister zur Errichtung eines
besonders schweren Baues oder zur Besiegung eines Nebenbuhlers.
Bei der Lossprechung erhielt der nunmehr in die Fremde ziehende
Junggeselle die zünftigen Erkennungszeichen bekannt gemacht, um sich
auf seiner Wanderung durch richtigen Gruß und zunftgerechte Ansprache
als ein echter und rechter Maurergeselle ausweisen zu können. Auch
erhielt er des Meisters Steinmetzzeichen, wie wir deren noch vielfach
namentlich an den gotischen Bauten beobachten können, kurze, gerade
Linien von 2—3 Zoll Länge, die zu Winkeln, Kreuzen, Haken zu-
sommengestellt eine außerordentliche Mannigfaltigkeit der Figuren-
bildung zuließen, aber trotzdem, wenn der Meister ein berühmter war,
in den Bauhütten wohl bekannt waren. So viel von der Ordnung
der rochlitzer Bauhütte, die nicht bloß den äußeren Betrieb regeln,
sondern auch auf Erweckung von Gottesfurcht und christlichem Denken
hinarbeiten wollte. „Wie die Meister und Werkleute"“, so heißt es
darin, „der allmächtige Gott gnädiglich begabt hat mit ihrer Kunst
und Arbeit, Gotteshäuser und andere künstliche Werke löblich zu bauen
und dadurch Leibesnahrung ehrlich zu verdienen, so sollen sie auch,
zur Dankbarkeit, nach christlicher Weise, von Herzen bewegt werden,
Gott zu dienen und dadurch ihr Seelenheil zu erwerben.“
Was die sonstigen Vorschriften über das Bauwesen betrifft, so-
weit solche von amtlicher Stelle ausgingen, so darf im wesentlichen
auf den früheren Abschnitt verwiesen werden. Nur werden in den
neuen Ratsverordnungen ganz besonders Vorschriften über Feuer-
sicherheit und das Löschwesen gegeben, eine Maßregel, die bei der er-
schreckenden Häufigkeit der Brände namentlich im Laufe des 15. Jahr-
hunderts sehr notwendig und erklärlich erscheint. Um nur einige solche
zu erwähnen, die die ganze Stadt oder den größeren Teil in Asche
legten: Leipzig 1420 und 1498, Oderan 1467, Zwickau 1403, 1441,
1468, 1490, 1492, Freiberg 1471, 1484, Dresden 1491, Erfurt 1472.
Die feuerpolizeilichen Vorschriften von Dresden etwa um 1450 und
von Freiberg von 1481 enthalten ungefähr dieselben Bestimmungen.