Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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treten, an deren Spitze zwei ausgezeichnet begabte Fürsten standen, 
ein Umstand, der wohl Segen genug gebracht hat, auf der anderen 
Seite aber die Gegensätze noch verschärfte. 
Friedrich, dem schon die Zeitgenossen den Beinamen des Weisen 
gegeben haben, folgte dem Vater Ernst nach dessen am 26. August 1486 
zu Colditz eingetretenem Tode in der Kurwürde und dem Herzogtum 
Sachsen als Altester nach den Bestimmungen der Goldenen Bulle; 
die übrigen Lande verwaltete er in niemals getrübter Einigkeit mit 
seinem jüngeren Bruder Johann in einer fast vierzigjährigen fried- 
reichen Regierung. Friedrich war am 17. Januar 1463 zu Torgau 
dem damaligen Kurprinzen Ernst von seiner Gattin Elisabeth, der 
Tochter Herzog Albrechts III. von Bayern-München, geboren worden. 
Sein zu Meißen geborener Bruder Johann war vier, nach Spalatin 
fünf Jahre jünger. Von den beiden weiteren Brüdern war Albrecht, 
nachdem er die Würde eines mainzer Erzbischofs erworben, dem Vater 
1484 im Tode vorausgegangen, der andere aber, Ernst, hatte den 
magdeburger Erzstuhl inne bis zu seinem 1513 erfolgten Ableben. 
Kurfürst Ernst hatte den Söhnen eine sehr gute Bildung zu teil 
werden lassen. Friedrich und Johann wurden in der Stiftschule zu 
Grimma und dann von dem Magister Ulrich Kemmerlin, späteren 
Dechanten zu Aschaffenburg, und von dem schon als tüchtigen Arzt 
genannten Dr. Pollich von Mellrichstadt unterrichtet. Friedrich las 
fleißig seinen Seneca, Terenz und Horaz und machte sich gern auf 
Zettel Notizen von guten Sprüchen, die er bei seiner Lektüre gefunden 
hatte; mit denen beklebte er die Wände seines Schlafgemachs, um sie 
immer wieder vor Augen zu haben. Er wußte sie dann im praktischen 
Leben wohl zu verwenden. 
Die nächste Aufgabe für den neuen Kurfürsten und seinen Bruder 
war, sich mit dem Oheim Albrecht wegen noch mancher in der Teilung 
von 1485 unerledigt gebliebenen Fragen auseinanderzusetzen; es geschah 
dies 1491 durch den oschatzer oder dresdener Vertrag, durch den die 
Brüder, im Falle sie ohne Leibeserben sterben würden, Albrecht unter 
Wahrung eines Jahrgeldes für ihren Bruder Ernst die Nachfolge in 
ihren Landen zusagten. 1493 einigte man sich vorläufig über die 
sogenannte bibersteinische Herrschaft und das Fürstentum Sagan; 
was man aber hier ausgemacht hatte, kam, nachdem es nicht an
	        
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