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Mainz, Bertholds von Henneberg, dem sich Kurfürst Friedrich gern
anschloß, verlangte man von Maximilian Reformen in der Reichs-
regierung. Es wurde beschlossen, einen aus siebzehn der bedeutendsten
Fürsten bestehenden Reichsrat zu bilden, der über die Finanzen und
die äußere Politik zu entscheiden haben sollte; ferner gebot man einen
allgemeinen Landfrieden und verwies jeden, der zu klagen hatte und
zu seinem Rechte nicht kommen konnte, an das eben bei dieser
Gelegenheit gegründete Reichskammergericht, das seinen festen Sitz
zu Frankfurt a. M., seine Beisitzer von den Ständen, seinen Vor-
sitzenden vom Kaiser erhalten sollte. Dort, zu Frankfurt, sollte
dann auch regelmäßig, nämlich am 1. Februar jeden Jahres, der
Reichstag zusammentreten, über die auswärtige Politik an der Hand
der vom Reichsrate gemachten Vorschläge und über die Verwendung
der eingegangenen Reichssteuern entscheiden. Dann war man einmal
wieder zu dem Beschlusse eines „gemeinen Pfennigs“ gekommen, einer
direkt von jedem Reichsangehörigen von sieben Reichsschatzmeistern zu
erhebenden Steuer, die zur Führung des Krieges gegen Karl VIII.
von Frankreich in Italien, zur Bekämpfung der Türken und zur Be-
soldung der Räte am Reichskammergericht verwandt werden sollte.
Nur zögernd gab Maximilian seine Zustimmung, denn mit Recht meinte
er durch solche Einrichtungen „hinausgewiesen zu werden aus aller
Macht und Gewalt“; es lag die Gefahr nahe, daß eine Oligarchie,
gebildet durch die vornehmsten Fürsten des Reiches, die Regierung
ganz an sich bringen und ihn, den Kaiser, zu einer Schattengestalt
machen würde. Aber es war der einzige Weg, um gegen Karl VIII.
Hilfe zu erhalten, und so beschritt ihn Maximilian, allerdings mit dem
festen Entschlusse, so bald als möglich wieder davon abzukommen. Er
hätte sich nicht allzusehr deshalb zu sorgen brauchen; denn nach alter
deutscher Unsitte weigerten sich eine Menge Herren, namentlich in
Schwaben, Franken und am Rhein, sich dem Reichskammergericht und
der Reichssteuer zu unterwerfen, und auch da, wo letztere eingezogen
werden konnte, stieß ihre Erhebung auf mancherlei Schwierigkeiten,
so daß das Reichskammergericht sich schon 1496 aus Mangel an Be-
soldung wieder auflöste und noch 1498 Kurfürst Friedrich auf dem
freiburger Reichstage die Erklärung abgeben ließ: „er habe zwar den
größten Teil der Auflage eingezogen und sei bereit, sie zꝛ erlegen;
Sturmhoefel. Geschichte der süchsischen Lande.