Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

— 1041 — 
Mainz, Bertholds von Henneberg, dem sich Kurfürst Friedrich gern 
anschloß, verlangte man von Maximilian Reformen in der Reichs- 
regierung. Es wurde beschlossen, einen aus siebzehn der bedeutendsten 
Fürsten bestehenden Reichsrat zu bilden, der über die Finanzen und 
die äußere Politik zu entscheiden haben sollte; ferner gebot man einen 
allgemeinen Landfrieden und verwies jeden, der zu klagen hatte und 
zu seinem Rechte nicht kommen konnte, an das eben bei dieser 
Gelegenheit gegründete Reichskammergericht, das seinen festen Sitz 
zu Frankfurt a. M., seine Beisitzer von den Ständen, seinen Vor- 
sitzenden vom Kaiser erhalten sollte. Dort, zu Frankfurt, sollte 
dann auch regelmäßig, nämlich am 1. Februar jeden Jahres, der 
Reichstag zusammentreten, über die auswärtige Politik an der Hand 
der vom Reichsrate gemachten Vorschläge und über die Verwendung 
der eingegangenen Reichssteuern entscheiden. Dann war man einmal 
wieder zu dem Beschlusse eines „gemeinen Pfennigs“ gekommen, einer 
direkt von jedem Reichsangehörigen von sieben Reichsschatzmeistern zu 
erhebenden Steuer, die zur Führung des Krieges gegen Karl VIII. 
von Frankreich in Italien, zur Bekämpfung der Türken und zur Be- 
soldung der Räte am Reichskammergericht verwandt werden sollte. 
Nur zögernd gab Maximilian seine Zustimmung, denn mit Recht meinte 
er durch solche Einrichtungen „hinausgewiesen zu werden aus aller 
Macht und Gewalt“; es lag die Gefahr nahe, daß eine Oligarchie, 
gebildet durch die vornehmsten Fürsten des Reiches, die Regierung 
ganz an sich bringen und ihn, den Kaiser, zu einer Schattengestalt 
machen würde. Aber es war der einzige Weg, um gegen Karl VIII. 
Hilfe zu erhalten, und so beschritt ihn Maximilian, allerdings mit dem 
festen Entschlusse, so bald als möglich wieder davon abzukommen. Er 
hätte sich nicht allzusehr deshalb zu sorgen brauchen; denn nach alter 
deutscher Unsitte weigerten sich eine Menge Herren, namentlich in 
Schwaben, Franken und am Rhein, sich dem Reichskammergericht und 
der Reichssteuer zu unterwerfen, und auch da, wo letztere eingezogen 
werden konnte, stieß ihre Erhebung auf mancherlei Schwierigkeiten, 
so daß das Reichskammergericht sich schon 1496 aus Mangel an Be- 
soldung wieder auflöste und noch 1498 Kurfürst Friedrich auf dem 
freiburger Reichstage die Erklärung abgeben ließ: „er habe zwar den 
größten Teil der Auflage eingezogen und sei bereit, sie zꝛ erlegen; 
Sturmhoefel. Geschichte der süchsischen Lande.
	        
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