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Hilfe einen der Gegenstände der Verhandlungen auf dem Reichstage
zu Freiburg; dem Kaiser wurden die auf den gemeinen Pfennig ein-
gelaufenen Gelder verwilligt, freilich, wie wir sahen, ein den Erwartungen
wenig entsprechender Betrag. Für Sachsen hatte der Reichstag seine
spezielle Bedeutung darin, daß der dritte Sohn Herzog Albrechts,
Herzog Friedrich von Sachsen, zum Hochmeister des Deutschordens
gewählt wurde; er wurde am Michaelistage desselben Jahres zu
Königsberg feierlich eingekleidet. — Schon 1498 hatte Kurfürst
Friedrich für die dem Koaiser geleisteten Dienste, worunter sich auch
namhafte bare Verläge und Darlehen befanden, 65 334 Gulden zu
sordern. Er machte dabei dieselben Erfahrungen wie sein Oheim
Albrecht: hinhaltende Versprechungen mußten bei dem immer geld-
bedürftigen Kaiser die erwartete Gegenleistung ersetzen. Zwar ver-
pfändete er dem Kurfürsten mehrere in der Grafsschaft Görz gelegene
Schlösser und Herrschaften; diese gingen aber 1509 im Kriege gegen
die Venetianer verloren und ein Ersatz wurde Friedrich nicht zu teil,
ebensowenig aber auch eine Begleichung der geschuldeten Summe.
Die Schwierigkeiten des Kaisers mehrten sich aber mit jedem
neuen Jahre. 1499 lösten die Eidgenossen ihre Beziehungen zum
Reiche, und 1500 setzte sich Ludwig XII. ungehindert in den Besitz
von Mailand. Da berief der Kaiser in einem schwungvollen Aus-
schreiben die Stände für den April 1500 nach Worms. Sie bewilligten
an Stelle des zu langsam eingehenden gemeinen Pfennigs ein durch
direkte Anshebung in den einzelnen Pfarreien aufzubringendes Reichs-
heer, und zwar sollten je 400 Einwohner einen Jußknecht, die
Fürsten, Grafen und Herren aber die Reiterei stellen. Dafür drangen
sie dem Kaiser die Bildung eines Reichsregimentes ab, eine Weiter-
gestaltung des schon 1495 in vorübergehende Existenz gesetzten Reichs-
rates. Es sollte dies ein stehender Ausschuß der Reichsstände sein,
zusammengesetzt aus den Vertretern der Kurfürsten und cinem sürstlich-
städtischen Kolleg. Als Sitz des Reichsregimentes wurde Nürnberg
bestimmt, der Ehrenvorsitz zwar dem Kaiser oder einem von ihm zu
ernennenden Vertreter eingeräumt, die wirkliche Leitung der Geschäfte
aber sollte in die Hände des sächsischen Kurfürsten gelegt sein; dafür
sollte ihm aus Reichsmitteln ein Jahresgehalt von 6000 Gulden ge-
zahlt werden. Natürlich war dem Kaiser die neue Einrichtung von
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