Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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burg in den Häuden von Friedrichs Bruder Ernst, war ferner seine 
Schwester Margarethe Herzogin von Lüneburg, die Stammutter des 
lüneburgischen Hauses, und hatte der Vetter Friedrichs die Großmeister- 
stelle des Deutschordens inne. Überdies aber hatten die bessischen 
Stände im Jahre 1510 nach dem Tode ihres Landgrafen Wilhelm 
dem Kurfürsten Friedrich die Vormundschaft über den noch unmündigen 
jungen Landgrafen übertragen; der in Hessen die Geschäfte leitende 
Landhofmeister von Boyneburg war eine dem Kurfürsten durchaus 
ergebene Persönlichkeit. Der Einfluß Friedrichs trat auch auf dem 
kölner Reichstage vom Jahre 1512 wieder recht klar hervor, auf 
dem der Kaiser zufrieden sein mußte, eine neue, übrigens ziemlich 
beschränkte Geldbewilligung zu erhalten, dagegen aber seinen Wider= 
stand gegen die von den Fürsten vorgeschlagenen Anderungen in der 
Reichsregierung fallen lassen mußte. Es ist das jener Reichstag, 
auf dem das Reich für die Exekution der Urteile des wieder einmal 
zu kurzem Dasein gerufenen Reichskammergerichtes in zehn Kreise 
geteilt wurde; diese waren zu gleicher Zeit für militärische Zwecke 
in Aussicht genommen und standen unter einem fürstlichen Kreis- 
hauptmann. Auch hier war freilich das alte Spiel im Gange, daß 
der Kaiser das Beschlossene zu hintertreiben versuchte. Es war 
das Unglück Deutschlands, daß sich kaiserliche und fürstliche Macht 
ungefähr die Wage hielten, keine stark genug, um die andere zu 
bezwingen, jede aber stark genug, um der anderen hindernd in den 
Weg zu treten. 
Nun sah sich aber auch Kurfürst Friedrich durch eine wichtige 
innere Angelegenheit so in Anspruch genommen, daß die äußeren Ver- 
hältnisse unbedingt darunter leiden mußten. Es handelte sich um die 
Wirren in der Stadt Erfurt, die Beziehungen des kursächsischen Hauses 
hierzu und zu dem mainzer Erzstuhle, dessen Inhaber von jeher Erfurt 
als seine Domäne betrachtet hatte; pries doch schon die Umschrist des 
großen Stadtsiegels Erfurt als treue Tochter des mainzischen Stuhles. 
Aber gerade diese Abhängigkeit von Mainz aufzuheben und in die 
Siellung einer freien Reichsstadt aufzurücken, war schon seit dem 13. Jahr- 
hundert das Bestreben der Erfurter gewesen. Darin wurden sie unter- 
stützt dadurch, daß sich um den mainzer Stuhl die beiden Prälaten 
Diether von Isenburg und Adolf von Nassau in der zweiten Hälste
	        
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