Object: Preußisches Staatsrecht. Zweiter Band. (2)

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ausdrücklich bei einer Gelegenheit an Albrecht schrieb und dem Boten, 
der das betreffende Pferd überbracht hatte, anbefahl, es alsbald nach 
dem Gebrauche nach Weimar zurückzuführen. Der Preis der Pferde 
schwankte natürlich je nach der Güte. So steht in den Rechnungen von 
1491 ein Pferd für den Herzog Georg von 100 Gulden, während sich 
ein auf einem Turnier zu Zeitz verdorbenes Pferd des Dietrich von 
Schleinitz nur mit 28 Gulden vergütet findet. Dabei darf darauf hin- 
gewiesen werden, daß auch die Fürsten ihre Ritter um zeitweise Über- 
lassung von tauglichen Rossen angingen. Das noch immer vorhandene 
Bewußtsein der Gemeinsamkeit des Rittertums und ritterlichen Standes 
verwischte hier die Unterschiede. Wir finden aber auch im Verkehr mit 
nichtritterlichen Personen eine patriarchalische Vertraulichkeit, wie uns 
solche im Verhältnis Albrechts zu Nathalter schon vorgekommen ist. 
Einen scherzhaften Beleg dafür bietet der wiener Bürger Matthias 
Thweindel aus Pusenberg, der bei irgend welcher Gelegenheit zu Dresden 
die Bekanntschaft des Herzogs Albrecht gemacht hatte. Der bezieht sich 
in einem während des Jahres 1487 im November, also während des 
Reichskrieges, den damals Albrecht gegen Matthias von Ungarn 
sührte, an Albrecht geschriebenen Briefe auf manchen herzlichen Trunk, 
den sie zusammen vor Zeiten zu Dresden gethan hätten, beklagt sich 
aber, daß ihm die kaiserlichen Truppen, die doch Albrecht zu vertreten 
habe, verschiedene Gegenstände geraubt hätten und nennt infolgedessen 
Albrecht „jetzt nicht meinen gnädigen Herrn“, sich selbst aber scherz- 
hafterweise „einen Ritter von Napels und von der Naustadt", 
droht auch als solcher sich durch irgend welches Nitterstück zu rächen. 
Albrecht antwortete in ebendemselben Tone, der uns eine Vor- 
stellung gewinnen läßt von dem, was man damals für Humor und 
Witz ansah. „Euer Verstrengheit und Unadel und Nichtehrbarkeit, 
ausgenommen das, was ihr von der Würdigkeit des Amtes der 
Kürschnerzech habt, salve reverentia, der Katzen halben, schreibt uns 
von einem großen Schaden — dabei wir euer Unfestigkeit Zom ver- 
nehmen, dawider wollen wir zu Hilfe nehmen die jungen Bären, die 
wohl auch zurichten und lecken können, und denselben das klagen, 
und wollen auch dieselben euern geschehenen Schaden wenden lassen, 
wenn uns der nicht klein lieb ist, und wo ihr in solcher unfer Antwort 
Mangel oder Ungefallen habt, erbieten wir uns zu Erkenntnis auf
	        
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