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damals ganz ergebenen schwäbischen Bundes und unter die des im
Oberelsaß in der Vogtei sitzenden Erzhauses selbst zu stehen kam. Da
die wenigsten Fürsten darauf eingingen, so war das Reichsregiment
dadurch zwar nicht formell, aber thatsächlich aufgelöst. Auch andere
Sorgen kamen zu den schon vorhandenen. Schon 1523 munkelte man,
daß Herzog Georg nach der Kurwürde strebe und der Kaiser einem
solchen Plane nicht abgeneigt sei. Man mag wohl für diese Zeit trüber
Ahnung jene Erzählung ansetzen, daß der Kurfürst und sein Bruder im
zeitigen Frühjahr, als noch das Eis trieb, auf einem Schifflein nach
Torgau gefahren seien und dies, als sie und das Gefolge gelandet waren,
plötzlich auseinanderbersten gesehen hätten. Da habe Friedrich gesagt:
„ daß aber dies Schiff, nachdem wir ausgestiegen, gespalten,
fürchte ich fürwahr unseres Schiffes, das ist des sächsischen Hauses,
Zerrüttung.“ — Nach Hause zurückgekehrt, erhielt er von dem ge-
nannten Gesandten des Kaisers, von Hannart, die Mitteilung, daß
jener ihm das Verlöbnis seines Neffen, des Sohnes seines Bruders
Johann, mit der spanischen Infantin Katharina aufkündige, die man
seiner Zeit als Belohnung für Friedrichs und Johanns Verdienste um
die Kaiserwahl Karls V. versprochen hatte. Es war das eine beab-
sichtigte und vollbewußte Beschimpfung nicht nur des Kurfürsten,
sondern des sächsischen Gesamthauses. Und auch Georg hat dergleichen
empfunden; wenigstens finden wir ihn nicht bei dem Bunde, den der
Kardinallegat zu Regensburg zu stande brachte unter einigen streng
kirchlich gesinnten Fürsten, nämlich Ferdinand von Ssterreich, dem Bruder
des Kaisers, den Herzögen von Bayern und einigen Bischöfen, unter
denen sich übrigens kein sächsischer befand. Dieser Bund, im Juli 1524
geschlossen, hatte den ausgesprochenen Zweck, die Reformation zu unter=
drücken. Es war damit der Keim zu einem späteren Bürgerkriege
gelegt, und zwar nicht von evangelischer Seite. Überdies fühlte sich
nun der Kaiser nach der Auflösung des Reichsregiments in seiner
Macht so sicher, daß er den Reichstag zu Speier, von dem oben die
Rede war, einfach verbot.
Dieser antinationale Kaiser ahnte gar nicht, welchen Umfang
die neue Bewegung genommen habe. Schon 1523 erklärte sich Al-
brecht von Brandenburg, der Deutschordensmeister, für Luther und
machte dann 1525 thatsächlich unter Einführung der Reformation