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jene Confutatio ein= für allemal als Ketzer überführt und überwunden
seien. Ebensowenig Glück hatten die vier oberländischen Städte Straß-
burg, Kostnitz, Lindau und Memmingen, die sich an Zwingli anschlossen
und dem Kaiser das Vierstädtebekenntnis, die confessio tetrapolitana,
überreichten. Mit Schadenfreude sah hier Karl V. den Zwiespalt auf-
klaffen, der ihm für eine glückliche Benutzung Aussicht bot und von
seinen Nachfolgern auch ausgiebigst benutzt worden ist. Merkwürdiger-
weise war es hier der früher und dann später wieder zur Versöhnlich-
keit geneigte Melanchthon, der dem Anschlusse der genannten Vierstädte
einen Riegel vorschob, so daß der die Dinge mit Recht politisch auf-
fassende Landgraf so erzürnt wurde, daß er beinahe die augsburger
Konfession nicht mit unterschrieben hätte.
Bei dieser Unterschrift bethätigte sich wieder das beständige Gemüt
des Kurfürsten Johann. Die Theologen hatten ihm vorgeschlagen,
sie wollten diese Bekenntnisschrift lediglich als eine theoretische Dar-
stellung von ihrer Seite aus nur mit ihrem Namen unterschreiben.
Er aber rief ihnen zu: „Ich will meinen Christum auch mit bekennen!“
und seine Unterschrift zog die der anderen Fürsten nach sich. Ohne
daß man dies beabsichtigt hatte, wurde dadurch die augsburger Kon-
fession ein politisches Dokument, und so empfand es auch der Kaiser,
der nunmehr klar erkannte, daß mit Milde hier nichts auszurichten
sei. Alsbald kamen aus den bisher gezeigten Sammetpfötchen die
Krallen hervor. So verweigerte er dem Kurfürsten die Belehnung mit
seinen Landen, obwohl dieser schon seiner Zeit die sogenannte Eventual-
belehnung mit seinem Bruder Friedrich dem Weisen erhalten hatte,
d. h. die Zusicherung, im Falle von dessen Ableben ohne irgend welche
Weiterungen mit demselben Besitz belehnt zu werden. Der Kaiser schlug
ihm ferner die Bestätigung des 1526 zwischen dem Kurprinzen Johann
Friedrich und der Sibylle von Jülich-Cleve geschlossenen Ehevertrags
ab, der ihm und dem kursächsischen Hause für den Fall, daß die Eltern
der Prinzessin ohne männliche Erben abstürben, die Nachfolge sicherte.
Auf des Kaisers Anregung sind wohl vom Kurfürsten Joachim von
Brandenburg Johann am 7. August jene warnenden Drohworte zugerufen
worden: er solle sich nur fügen, sonst werde ihn der Kaiser von Land und
Leuten verjagen. Da meinte der Fürst: „Entweder Gott verleugnen
oder die Welt, wer kann zweifeln, was das beste sei? Gott hat mich
Sturmhoefel. Geschichte der süchsischen Lande.