Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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zu einem Kurfürsten des Reichs gemacht, wes ich niemals wert geworden 
bin, er mache ferner aus mir, was ihm gefällt.“ — Der Abschied 
des am 22. September 1530 geschlossenen Reichstages gab den 
Lutherischen auf, sich bis zum 15. April über die noch nicht beglichenen 
Streitpunkte mit den Katholischen zu vereinigen, keine weiteren 
Neuerungen zu machen, keine Schriften in Glaubenssachen mehr zu ver- 
breiten, den katholischen Unterthanen die Ausübung des Gottesdienstes 
nicht zu hindern, die Klostergeistlichen wieder einzusetzen — was z. B. 
in Kursachsen platterdings unmöglich gewesen wäre — und sich mit 
dem Kaiser zur Unterdrückung der Wiedertäufer und der Sakramentierer, 
d. h. der Zwinglianer, zu vereinigen. Spätestens in Jahresfrist werde 
dann die ganze Angelegenheit durch ein allgemeines Konzil geordnet 
sein. Die Protestanten konnten nur erklären, daß sie mit diesem Ab- 
schiede, der dann am 19. November veröffentlicht wurde, unmöglich 
einverstanden sein könnten, da kein Mensch sie widerlegt hätte. So 
wichen sie nur der Macht, protestierend, wie im Jahre vorher. Am 
23. September verließ Johann Angsburg. Als er sich vom Kaiser 
verabschiedete, versuchte es dieser noch mit einer sentimentalen Szene. 
„Ohem, Ohem, des hätte ich mir zu Ew. Liebden niet versehen!“ und 
reichte dem Kurfürsten die Hand; wohl standen dem die Thränen in 
den Augen, aber seine Stellung war entschieden. Er bewies sie, als 
er durch seinen Sohn Johann Friedrich zu Köln am 29. Dezember 
desselben Jahres Einspruch erheben ließ gegen die Wahl Ferdinands 
zum römischen König, die Karl V. schon auf dem Reichstage von 
Augsburg durch allerlei Versprechungen vorbereitet hatte. Der gesällige 
Papst hatte für den Fall einer Entzweiung mit Kurfürst Johann dem 
Kaiser eine Bulle zugesandt, die dem Ketzer die Kurstimme absprach, 
gleichzeitig ihm aber eine andere Bulle zur Verfügung gestellt, die die 
Zulassung des Ketzers billigte und die Gültigkeit der Wahl anerkannte, 
auch wenn sie mit Hilfe des Ketzers zu stande käme. Man hielt es 
für opportuner, da namentlich die Pfalz dem Ausschließungsverfahren 
mit vollem Rechte widersprach und auch die Bayernherzöge ihre alte 
Feindschaft wieder hervorsuchten, Johann doch zur Wahl zu laden. 
Er protestierte aber, wie gesagt; trotzdem erfolgte die Wahl am 
5. Januar 1531, nachdem schon zu Augsburg Karl seinem Bruder 
die Belehnung mit den Erblanden, das nach Ulrichs Vertreibung
	        
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