Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

— 1159 — 
Aber der weiterschauende politische Blick ging ihm ab, und auch sein 
Nachfolger hat einen solchen nicht ererbt. Beide Fürsten gehörten 
einer aussterbenden Generation an, die in bequemer Beschaulichkeit 
ihres Amtes zwar gewissenhaft, aber möglichst unbekümmert um die 
Händel der Welt zu walten gewillt waren, und von denen die Jagd, 
eine wohlbesetzte Tafel und namentlich ein guter Trunk öfter, als 
wünschenswert gewesen wäre, vor anderen Interessen den Rang ein- 
geräumt erhielten. Für Schul= und Gerichts= und namentlich für das 
Kirchenwesen geschah unter Johann recht viel, er sorgte für bessere 
Besoldung der Prediger und Lehrer, schuf ein Hofgericht von acht 
adligen und vier juristisch gebildeten Beisitzern für seine Kurstaaten, 
traf Fürsorge für Hebung des Münzwesens und für Abkürzung der 
Prozesse. Auch eine Gebictserweiterung wurde durch Verhandlungen 
mit Herzog Georg herbeigeführt, indem die noch immer seit der Teilung 
obschwebenden mancherlei Gebietsstreitigkeiten zum größten Teil durch 
den früher schon erwähnten grimmaischen Machtspruch von 1531. 
behoben und die Stadt Schneeberg ganz zum kursächsischen Gebiete 
geschlagen wurde. — Johann war, wie schon erwähnt wurde, zweimal 
verheiratet. Seine erste Gemahlin, Sophia von Mecklenburg, starb 
im Kindbette nach der am 30. Juni 1503 erfolgten Geburt Johann 
Friedrichs, des Kurprinzen; von der zweiten im Jahre 1513 heim- 
geführten Gemahlin Margarethe von Anhalt wurden Johann zwei 
Töchter geboren, Marie, nachmals an den Herzog Philipp von 
Pommern verheiratet, die 1536 starb, und Margarethe, die der Schwester 
1535 voranging, außerdem ein bald gestorbener Sohn, Johann, und 
ein zweiter, Johann Ernst, 1521 zur Welt gekommen. Dieser wurde 
1542 mit der Pflege Koburg ausgestattet, nachdem bis 1539, ent- 
sprechend der letztwilligen Verordnung des Vaters, Johann Friedrich 
die Lande vormundschaftlich allein und dann mit dem Stiefbruder drei 
Jahre lang gemeinsam verwaltet hatte. 
Johaun Friedrich der Großmütige. 
Johann Friedrich war also 29 Jahre alt, als er den Kurhut 
erbte. Seine Vorbilbung hatten Spalatin und der tüchtige Crosner 
geleitet. Er wuchs auf unter den Stürmen der Reformation und lernte 
vom Vater, gerade in dieser Beziehung eine feste Stellung zu nehmen.
	        
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