Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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bemühte sich für die Wahl seines Schwagers Friedrich von Braun- 
schweig. Als dies Projekt an dem Widerspruch und der Herrschsucht 
des Mainzers scheiterte, verließ er mit den andern durch den Erzbischof 
geärgerten Fürsten den Tag von Frankfurt. Bei dem Uberfall von 
Klein-Englis bei Fritzlar geriet er mit den andern früher erwähnten, 
auch seine Brüder und der Fürst von Anhalt waren dabei, in Gefangen- 
schaft des Waldeckers, der ihm ein bedeutendes Lösegeld abzwang und 
ihn auch schwören ließ, sich nicht rächen zu wollen, während die mit- 
gefangenen wettinischen Dienstmannen auf dringliches Verwenden des 
mainzer Erzbischofs so davon kamen. Diese Erfahrung konnte Rudolf 
nicht sonderlich für Ruprechts Königtum begeistern. Er hielt sich 
ebenso fern von ihm, als ihn Wenzels Schicksale gleichgültig ließen. 
Als Ruprecht 1410 gestorben war, befand sich Nudolf unter den 
Wählern Jobsts von Mähren. Allerdings kam sein Bevollmächtigter 
zu spät zum Wahltag (1. Oktober 1410) und somit war seine Stimme 
eigentlich ungültig. Praktischen Wert erhielt ihre Mitzählung doch 
nicht, da Jobst mit der Annahme der Wahl zögerte und dann schon 
am 18. Januar 1411 starb. Daraufhin erklärte sich Rudolf alsbald 
für Sigismund und dieser bestätigte ihn nicht nur in allen seinen 
Vorrechten und Besitzungen, sondern belehnte ihn bei der Wei- 
gerung der Braunschweiger, die Erbverbrüderung von 1389 aufrecht 
zu erhalten, wieder mit Lüneburg. Doch verlief diese Angelegenheit, 
ebenso eine anhaltische Erbverbrüderung, schließlich im Sande. Auch 
das 1418 verliehene Recht, Goldmünzen schlagen lassen zu dürfen, 
kann nicht als etwas besonderes angesehen werden, da es die goldene 
Bulle schon erteilt; wahrscheinlich handelte es sich um irgend eine 
Anzweiflung. Dagegen hatte einen gewissen, wenn auch nur moralischen 
Wert, daß König Sigismund zu Kostnitz ausdrücklich das Tragen 
des Reichsschwertes dem Sachsenherzog, nicht dem Brabanter, zusprach. 
So sehen wir ihn auch auf der Darstellung Ulrichs von Richenthal 
von der Belehnung des Brandenburgers das Schwert über dem Haupte 
des Kaisers halten. 
So wenig Erfolge Rudolf III. nach außen zu verzeichnen hatte, 
so wenig wollte ihm im häuslichen Leben das Glück wohl. Seine 
erste Gemahlin Anna, die Tochter Balthasars von Thüringen, ließ 
ihm keine Söhne; seine zweite, Barbara, des Herzogs von Liegnitz
	        
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