Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Papst Paul IV. ebensowenig wie die Abdankung Karls V. das 
neue Kaisertum Ferdinands I. anerkannte, von dem unter 
Protest der päpstlichen Legaten zustande gekommenen Religions- 
frieden ganz zu geschweigen, so ward am 18. März 1558 auf 
Sachsens und Brandenburgs Anregung ein sog. Kurverein be- 
gründet, in dem die Kurfürsten gelobten, über die 1555 fest- 
gesetzten Ordnungen zu wachen und einander zu Hilfe zu kom- 
men, wenn einer von ihnen dem Religionsfrieden zuwider von 
irgend jemand angegriffen würde. 
Sofort trat nun August an die Frage der drei Landes- 
bistümer heran. In Meißen war am 18. April 1555 Bischof 
Nikolaus von Carlowitz gestorben. Acht Tage danach schloß 
August mit dem designierten Nachfolger Joh. von Haugwitz 
einen Vertrag, durch den dieser sich zur Einführung des Evan- 
geliums und zum Austausch des dem Kurfürsten besonders wich- 
tigen Amtes Stolpen verpflichtete. Da er aber, Bischof geworden, es 
damit trotz aller Mahnungen nicht so eilig hatte, so sah der Kurfürst 
mit schadenfroher Ruhe zu, wie Hans von Carlowitz auf Zuschen- 
dorf wegen des Testamentes des verstorbenen Bischofs eine un- 
verschämte Fehde mit jenem anfing. So mußte sich der Bischof 
durch Vertrag vom 18. Jan. 1559 zur Erfüllung seiner vor fast 
vier Jahren gemachten Versprechungen und außerdem zu aller- 
hand Schadenersatzleistungen verstehen. Er wählte darauf Wur- 
zen zu seinem Aufenthalt und nahm es so gewissenhaft mit den 
des Glaubens wegen gestellten Bedingungen, daß er mit ver- 
schiedenen Domherren selbst zur evangelischen Kirche übertrat, um 
nämlich heiraten zu können. Nachdem am 10. Oktober 1581 
das Domkapitel dem Kurfürsten das Stift als Kommende über- 
tragen, am 20. Oktober aber der Bischof resigniert hatte, erwählte 
das Kapitel August zum Administrator, den Kurprinzen zum 
Nachfolger. So verblieben dem bis auf den heutigen Tag bestehen- 
den Domkapitel gewisse Wahlrechte, den albertinischen Fürsten 
aber erblich die Administratur. Johann von Haugwitz aber, der 
46. und letzte Bischof von Meißen, starb am 21. Mai 1595 und 
liegt in der Kirche zu Mügeln begraben. 
Merseburg und Naumburg wurden auf ruhigere Art
	        
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