Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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gewonnen. Nach dem Tode des Bischofs Michael Sidonius (Held 
oder Helding), der seinerzeit noch mit am Interim gearbeitet 
hatte, postulierte das Kapitel den Sohn Augusts Alexander zum 
Administrator, welchem Beispiele das Naumburger Kapitel nach 
dem Ableben Julius Pflugs folgte. Alexander starb schon am 
8. Oktober 1565, und nun machten die beiden Stifter am 
20. Nov. und 5. Dez. 1565 August auf 20, bzw. auf 21 Jahre 
zum Administrator, verlängerten aber 1553 die Frist mit dem 
Zusatze, daß August das Recht habe, seinen Nachfolger mit dem 
nämlichen Rechte ausgestattet aus seiner Familie zu bestimmen. 
Diesen Gewinnungen mag die 1569 erfolgte Erwerbung des 
Vogtlandes mit den Amtern und Städten Plauen, Olsnitz, 
Adorf, Vogtsberg usw. angereiht sein. Dies durch die Witten- 
berger Kapitulation an König Ferdinand gefallene Gebiet gab 
dieser an den mehrfach erwähnten Heinrich V. Reuß, Burg- 
grafen von Meißen, der 1554 starb. Seine Söhne, Heinrich VI. 
und VII., verpfändeten es, durch unordentliche Wirtschaft dazu 
gezwungen, an Kurfürst August, und dieser machte nach dem 
Ableben Heinrichs VI. im Jahre 1569 von dem erworbenen Rechte 
Gebrauch. — — — 
Eigenartig waren in dieser Zeit die religiösen Beziehungen 
Augusts zu dem römischen König Maximilian, die sich seit dem 
Jahre des Religionsfriedens anspannen. In den Jahren 1554 
bis 1560 nahm der Erzherzog unter dem Einflusse seines durch- 
aus evangelisch gesinnten Hofpredigers, des Tirolers Sebastian 
Pfauser, eine ihn zum Vater und dem übrigen Erzhause in Gegensatz 
bringende Stellung ein und setzte sich über seine Gewissenskämpfe 
insgeheim mit Kurfürst August in Beziehung, der ihn zur Be- 
harrung bei der einmal erkannten Wahrheit ermunterte. Als aber 
im März 1560 der zum offenen Übertritt entschlossene Erzherzog 
bei August anfragen ließ, wessen er sich zu ihm in Casu necessitatis 
zu versehen hätte, „sintemal“, wie es in der Relation des kurfürst- 
lichen Bevollmächtigten heißt, „Ihre Königliche Würde die Augs- 
burgische Konfession für die echte christliche Religion anerkennen und 
ihre Conscienz mit dermaßen papistischen Greueln hinführo zu be- 
schweren, ganz schmerzlich und kümmerlich sein will“ — da schreckte
	        
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