Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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weiter folgen zu können, da die Abendmahlslehre ihn daran hin— 
dere. Nach recht unliebsamen Auseinandersetzungen verließ er 
unter Zurücklassung einer Verwahrung am 2. Februar 1561 Naum- 
burg; seinem Beispiele folgten die Herzöge Johann Albrecht und 
Ulrich von Mecklenburg, die Herzöge Ernst und Philipp von 
Braunschweig-Grubenhagen und einige andere von geringerer Be- 
deutung. Dieser Bruch war um so bedauerlicher, als am 28. Ja- 
nuar zwei Bischöfe als Legaten des Papstes zu Naumburg ein- 
getroffen waren, die zur Beteiligung an der auf den 6. April 
nach Trient berufenen Kirchenversammlung einladen sollten; sie 
wurden durch eine kaiserliche Gesandtschaft unterstützt. Die zurück- 
gebliebenen Fürsten, gewiß bei weitem die große Mehrzahl der 
anfänglichen Versammlung, lehnte zwar einmütig die Einladung 
ab, aber man konnte sich doch nicht mehr als die Vertretung 
des gesamten deutschen Protestantismus hinstellen. Allerdings 
traten die fehlenden Fürsten auf zwei hierzu angesetzten Tagen zu 
Erfurt und Fulda jener Ablehnung bei, was dann im November 
1562 zu Frankfurt dem Kaiser mitgeteilt wurde. 
Anderseits zogen aber Kurfürst August, Joachim von Branden-ä 
burg und Johann von Küstrin, sein Bruder, Herzog Christof 
von Württemberg, Landgraf Philipp von Hessen und Pfalzgraf 
Wolfgang von Neuburg ihre Unterschrift von jener, die Variata 
empfehlenden Vorrede zurück und erklärten sich für die Fassung von 
1530. Zur selben Zeit aber hatte Johann Friedrich, der immer 
unverschämter werdenden Übergriffe der Flacianer müde geworden, 
ihnen am 22. April durch ein Edikt das Predigen untersagt und 
sodann am 8. Juli 1561 ein für Thüringen zuständiges Kon- 
sistorinm geschaffen, als oberste Instanz in Lehrstreitigkeiten, ohne 
in diese Behörde einen einzigen Flacianer zu berufen. Die wüten- 
den Angriffe eines Flacius, Judex, Wigand und Genossen brachten 
es dahin, daß im Dezember 1561 mit den Führern, die aus 
den herzoglichen Staaten verbannt wurden, vierzig Geistliche ab- 
gesetzt wurden. Flacius starb nach einem ruhelosen und kampf- 
reichen Leben 1575 zu Frankfurt im Hospital. Eine Wieder- 
belebung seiner Richtung fand dann, wie erzählt, unter Herzog 
Johann Wilhelm statt. 
Sturmhoefel, Geschichte der sächsischen Lande. 7
	        
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