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Stand die Schriftsassen, nämlich die direkt vom Landgrafen be-
lehnten ritterlichen Grundbesitzer, und die Ehrbarmannen, d. h.
die sich selbst rüstenden und freiwillig dienenden freien Grund-
besitzer; den vierten Stand endlich bildeten die Abgeordneten der
Städte. In den ersten Stand rückten dann, da dieser durch die
Reformation sehr gelichtet worden war, die Vertreter der Univer-
sitäten ein; offenbar schon früher vorhanden, erscheinen sie doch
erst seit 1587 als bezeugt.
Von den zwölf Landtagen, die Kurfürst August abgehalten,
fällt die erste Hälfte in die ersten zwölf, die zweite in die letzten 21
Regierungsjahre, ein deutliches Zeichen, daß die regelmäßiger
sich gestaltenden Einkünfte von den Kammergütern der Mithilfe
der Landschaft entraten ließen. — Der Geschäftsgang zwischen
Fürst und Landtag gestaltete sich in dieser Zeit äußerst schlep-
pend. Auf die vom Landesherrn gemachte Vorlage antworteten
zunächst die Städte mit einem „Bedenken“, das dann an die
Ritterschaft ging. Aus den Beratungen zwischen diesen beiden
— die Prälaten und Grafen wurden besonders befragt —
ergab sich die dem Fürsten zu erteilende Antwort, auf die
dieser durch eine Replik antwortete; dann kamen die Stände
mit einer Duplik, darauf wieder der Fürst mit einer Triplik
und endlich wieder die Stände mit der Quadruplik; sie hatten
also das letzte Wort. Das Ergebnis der Verhandlungen brachte
entweder schon der Landtagsabschied mit dem Danke des Fürsten
und der Erlaubnis zur Heimreise, oder der etwas später er-
scheinende sog. Landtagsrevers.
Das Einkommen des Landesfürsten und die Finanzen des Landes.
Zu den Einkünften des Landesfürsten zählten zunächst die
nicht von der Bewilligung der Stände abhängigen, als die von den
Hausgütern, von den Zöllen, Geleiten und den Gerichtsspesen. Sie
und die auf dem Lande eingehobenen direkten Steuern sammelte
der Amtmann ein, sowohl im ernestinischen als im albertinischen
Sachsen. In lebterem verteilten sich 28 Amter seit der Bestim-
mung des derzogs Georg vom Jahre 1503 auf neun Kreise,