Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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auch vom Eimer Landwein fünf Groschen, von Rhein= und son- 
stigem ausländischen Wein zehn Groschen erhoben. 
Außer den genannten Quellen bildete die Ausbeute der Berg- 
werke einen erheblichen Zuschuß zu den Einkünften. Was deren 
Gesamtsumme anlangt, so können umfassende Mitteilungen bei 
der Knappheit sicherer Überlieferung nicht gemacht werden. Herzog 
Albrechts Einnahmen betrugen, wie früher angegeben wurde 
(I. 2. 827), ein Jahr nach der Teilung 39984 fl., denen eine 
Ausgabe von 22824 fl. gegenüberstand. Im Kurfürstentume be- 
rechnete man in dieser Zeit das Bruttoerträgnis eines Jahres 
im Durchschnitt auf 60000 fl., während in Brandenburg Joachim I. 
jährlich etwa 80000 fl., der Bayernherzog 100000 fl. verein- 
nahmte, die Erträgnisse des Kaisers Maximilian aus den Erb- 
landen aber gar auf 300000 fl. geschätzt wurden. Unter Georgs 
des Bärtigen Verwaltung, im Jahre 1537, bezifferten sich die 
von den Amtleuten nach Abzug ihrer Verwaltungsspesen und 
Gehälter verbleibenden Überschüsse auf 26634 fl.; 26018 fl. er- 
gab der Bierzehnte, die Bergwerke 58061 fl., in Summa also 
110 713 fl.; diese erhöhte sich im folgenden Jahre auf 141209 fl.; 
hierbei ergaben die Bergwerke in beiden Jahren mehr als die 
Hälfte der Einnahmen. Ihnen standen an feststehenden Aus- 
gaben zirka 53000 fl. entgegen, von denen allein 25000 fl. zur 
Verzinsung der herzoglichen Schulden abgingen. 
Die hohen Schuldzinsen erklären sich durch eine zirka 500000 fl. 
betragende Schuld, die sich Herzog Albrecht wegen der friesi- 
schen und niederländischen Unternehmungen ausgebürdet und 
dann bei seinem Tode dem Sohne ungemindert hinterlassen hatte. 
War dieser Posten eigentlich auf Rechnung des Hauses Habsburg- 
Burgund zu setzen, so galt das noch mehr von sehr erheblichen 
Posten, die Barauslagen, Darlehne und nicht gezahlte Zinsen 
darstellten. In dieser Richtung betrug Albrechts Guthaben, das 
er auch ungemindert dem Sohne vererbte, rund 225000 fl. 
Im Jahre 1513 war es infolge der zum größeren Teile aus- 
bleibenden Verzinsung auf 267714 fl. und bei dem Negie- 
rungsantritte arls V. auf 308000 fl. angewachsen. Be- 
schwichtigend sollte ein Jahrgehalt von ganzen 3000 Gulden wir-
	        
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