Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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in vier Kreise geteilt. Nur von dem Dresdener Kreise wissen wir 
das Ergebnis genau, nämlich 14121 Schock Groschen oder 40346 
Gulden (zu je 21 Groschen); hiervon hatte die Ritterschaft 6511 
Schock — 18603 Gulden, die Städte, trotz ihrer höheren Quote 
nur 4044 Schock = 11554 Gulden aufgebracht, ein deutlicher Be- 
weis für das wirtschaftliche Ubergewicht der Ritterschaft, wenig- 
stens in den meißnischen Landen. Auch August erhielt von den 
Ständen die Türkensteuer zugebilligt und hat ihren Gesamtertrag 
für die ersten zehn Jahre seiner Regierung auf 1900000 fl. 
bewertet. Ebenso wurde Kurfürst August die Landsteuer gewährt, 
die teils auf Grundbesitz, teils auf werbende Habe, teils auf das 
Einkommen geschlagen wurde. Das Verlangen der Ritterschaft, 
wegen ihrer Reiterdienste von dieser Steuer entbunden zu werden, 
beantwortete August 1563 dadurch, daß er vielmehr die Besitzer 
von Rittergütern ihres sowieso illusorisch gewordenen Ritterdienstes 
entband, aber von jedem zu stellenden Pferde, was übrigens auch 
schon Moritz 1552 getan hatte, eine jährliche Abgabe von fünf 
bis sechs Gulden setzte; er berechnete danach bei 1200 Steuer- 
pflichtigen die Einnahme auf 86 400 fl. jährlich. 
Der Zustand der von Kurfürst August übernommenen Fi- 
nanzen war bedenklich genug gewesen, und hatte sich in den 
zehn Jahren seiner Regierung noch verschlechtert. Er drückt sich 
darüber 1563 recht charakteristisch selbst folgendermaßen darüber 
aus: „Wie ich ins Regiment kommen bin, da seynd soviel 
Schulden gewesen, nehmlich 1667078 Gulden 12 Groschen 4 Pfen- 
nig. Jetzt seynd soviel Schulden: 2000000 und darüber. Was 
ich damit gebessert? Nichts. Wo es hin ist kommen? Das weiß 
Gott. Ob die Leut nicht sagen würden, wenn sie es wüßten: Ent- 
weder der Herr ist zu fromm oder ein Narr, und seine Räte 
wollen freilich nicht, daß der Herr zu viel reich werde, sie müßten 
zuvor satt sein und den Beutel voll haben. Darumb wird mich 
niemand verdenken können, daß ich mit besserm Fleiß denn bishero 
geschehen, zu dem meinen sehe usw.“ — Doch hören wir zu- 
nächst nichts von einer strengeren Kontrolle. Dagegen brachte 
das Jahr 1570 einen großen prinzipiellen Umschwung, indem 
August die anfangs freilich widerstrebenden Stände zur üÜber-
	        
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