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dem Abendessen nicht Singen und Saitenspiel gebraucht werden! —
Die Kanzleiordnungen Augusts von 1553, 1556, 1577 und 1578
stimmten mit der Moritzens im wesentlichen überein, nur wurde
die Geschäftszeit etwas verlängert. Moritz hatte übrigens auf
den Rat Georgs von Carlowitz im Sinne, an die Spitze der Ge-
schäfte einen durch Kenntnisse und vor allem auch durch hohe
Geburt ansehnlichen Mann zu stellen. So hatte auch früher schon
auf Herzog Georgs Geschäftsleitung der Leipziger Dr. Simon
Pistoris (geb. 1489, gest. 1562) großen Einfluß gehabt,
der schon mit 30 Jahren Ordinarius der Juristenfakultät zu
Leipzig war und 1523 Herzog Georgs Kanzler wurde. Er
wurde es dann wieder 1541 unter Moritz, der ihn mehrfach auch
sonst benutzte, und war auch nach seinem Rücktritt im Jahre
1549 wie dann auch noch unter Kurfürst August „Rat von Haus
aus“. Welche bedeutsame Stellung Georg von Carlowitz
bei Moritz einnahm, hat in dessen Geschichte seine ausreichende
Würdigung erfahren. Er starb als 79jähriger Greis im Jahre
1550 auf seinem Schlosse Kriebstein. Zur Seite hatte ihm, der
bezeichnenderweise für die Bildung des Zeitalters des Schrei-
bens nicht mächtig war, der einer Meißner Patrizierfamilie ent-
stammende Georg von Komerstadt (geb. 1498, gest. 1559) ge-
standen. Eine ähnliche Stellung wie der Oheim nahm bei Moritz,
wie dies mehrfach berührt worden ist, Christof von Carlowitz
ein (geb. 1507, gest. 1574). In Augusts Diensten arbeitete er mit
an dem Naumburger Vertrag von 1554 und im folgenden Jahre am
Religionsfrieden. Dabei war er zugleich besoldeter kaiserlicher Rat
sowohl Karls V. als Ferdinands I. und Maximilians II., der ihn
zum Kommissar bei der Exekution gegen Gotha bestellte und ihn
für die Protestanten Österreichs 1569 eine Kirchenordnung aus-
arbeiten ließ, die, in lateinischer Sprache, den bezeichnenden Titel
trägt: „Staatliches Gutachten für den Kaiser Maximilian II.
gegen die spanische Tyrannei.“ Christof von Carlowitz
benutzte seine einflußreiche Stellung übrigens nicht als melkende
Kuh, sondern starb ohne Hinterlassung eines größeren Vermögens
am 18. Januar 1574 auf seinem am Abhang des Erzgebirges
gelegenen böhmischen Gute Rotenhaus.