Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Auch Ulrich Mordeisen, der 1546 von Moritz der Uni- 
versität und dem Hofgericht entzogen und zum Kanzler mit einem 
Gnadengeschenke von 4000 Gulden gewonnen wurde, war zweifel- 
los ein bedeutender Kopf. August nahm ihn als sog. Kammerrat 
ebenfalls in Dienst, eine Würde, die etwa der des von Moritz im 
Sinne gehabten ersten Ministers entsprach. Seine Stellung wurde 
durch sein übles Verhältnis zur Kurfürstin erschüttert, die, wie er- 
zählt, von ihm vergeblich ein Ausfuhrverbot gegen Schweden ver- 
langte, und die in ihm den Intriganten gegen eine zwischen ihrem 
Bruder und einer österreichischen Erzherzogin geplante Hochzeit sah. 
Im Mai 1565 wurde er in seinem Hause zu Dresden, das ihm der 
Kurfürst hatte bauen helfen, „bestrickt“, d. h. in strengem Gewahrsam 
gehalten, so daß er es nicht einmal zum Kirchgang verlassen durfte. 
Der in seiner Ungnade stets maßlose Kurfürst schrieb damals, 
„die Zeit seiner Regierung habe er keinen schädlicheren, groben, 
falschen und unverschämten Mann gehabt, als diesen Flegel“. Er 
durfte sich dann, aber immer noch als „Bestrickter“, nach seinem Gute 
Klein-Walthersdorf bei Freiberg begeben, wo er am 5. Juni 1572 
starb. — Seines Nachfolgers Georg Cracow und seines furcht- 
baren, durch den Kryptocalvinismus verwirkten Schicksals ist an 
seiner Stelle gedacht worden. 
Von großem Einflusse sowohl bei Moritz als bei August war 
Melchior von ÖOsse, der 1506 zu Ossa bei Geithain ge- 
boren wurde und am 8. April 1557 auf seinem Gute Frauen- 
fels bei Altenburg starb. Nachdem er mehrfach in Moritzens 
und Augusts, dazwischen auch in Johann Friedrichs, in meiningi- 
schen und hennebergischen Diensten mit Auszeichnung tätig ge- 
wesen war, zog er sich wegen zunehmender Kränklichkeit auf den 
Frauenfels zurück und hier verfaßte er infolge des ihm am 
15. August 1555 geäußerten Wunsches des Kurfürsten August 
noch im selben Jahre sein sog. „Testament“, nachdem er dem 
Kurfürsten schon vorher mit zahlreichen staatsrechtlichen Gutachten 
gedient hatte. Jenes Testament enthält in praktischen Winken 
für allerlei nötige Verbesserungen und in moralischen Betrach- 
tungen und Vorschriften eine Pflichtenlehre des Fürsten, die 
zweifellos. vielfach für Kurfürst August bestimmend gewesen ist.
	        
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