Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

— 135 — 
Die Zahl der den Geheimen Rat bildenden Hofräte betrug 
unter August vier, war aber schon 1584 auf sechs gestiegen. 
Christian I. rief durch Dekret vom 22. Mai 1589 ein eigenes, 
nur für die Verwaltung bestimmtes Kammerkollegium ins Leben, 
und schied dadurch die Kammer= von den Justiziensachen. Als Ge- 
halt der Hofräte finden wir unter Moritz und August 500 fl., 
zu denen noch Naturalien traten. — Das Amt, das heute etwa 
vom Finanzminister besorgt werden würde, versah der Kammer- 
meister oder Rentmeister. Hans von Mergenthal und Jo- 
hann Rathalter sind uns für die Zeit Albrechts des Beherzten 
in dieser Stellung entgegengetreten, unter Friedrich dem Weisen 
erscheinen neben Hans Hundt die Rentamtleute Michael Dom- 
mitzsch, Hans Leimbach und Lukas Gafner oder Gassner. Im 
albertinischen Sachsen waren tätig Balthasar Keltsch bis 1543, 
dann Joachim Thyle, seit 1558 Andreas Hampel und seit 1562 
Hans Harrer, schon seit 1550 in kurfürstlichen Diensten, und 
zwar seit 1557 als Gehilfe des Kammermeisters, als sog. Kammer- 
diener. Unter Zuziehung von Gregor Unwirth und Georg Her- 
mann, die beide Hans Harrers Nachfolger wurden, und mit Hilfe 
des ihm nahestehenden Hans Jenitz verwaltete Harrer die per- 
sönlichen Finanzen nicht nur des Kurfürsten, sondern auch der 
Kurfürstin. Er ist so recht ein Beispiel dafür, wie sich damals 
staatliche Finanzen und die persönlichen des Kurfürsten inein- 
anderschoben. Auch am überseeischen Handel beteiligte er sich 
und verwickelte sich dabei in die großartig angelegte Spekulation 
Konrad Roths, der den ganzen Pfefferhandel mit wenig Genossen in 
die Hand zu bekommen suchte. Als dieser im Frühling 1580 durch 
Selbstmord endigte, setzte im Juni desselben Jahres auch Harrer 
seinem Leben ein Ziel. Der Kurfürst hatte für den sonst aus- 
gezeichneten Beamten nur ein abfälliges Urteil übrig. 
An der Spitze der Amter vertrat den „Amtssassen“ gegen- 
über der Amtmann die Staatsgewalt, er trieb die Steuern 
ein, hielt Gerichtstage ab, besorgte die Polizei und führte das 
Aufgebot des Bezirkes. Die Domänen, die Besitzungen der Ehr- 
barmannen und die kleineren Landstädte unterstanden diesen seinen 
Funktionen, die größeren Städte dagegen, wie Leipzig, Dresden,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.