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Die Zahl der den Geheimen Rat bildenden Hofräte betrug
unter August vier, war aber schon 1584 auf sechs gestiegen.
Christian I. rief durch Dekret vom 22. Mai 1589 ein eigenes,
nur für die Verwaltung bestimmtes Kammerkollegium ins Leben,
und schied dadurch die Kammer= von den Justiziensachen. Als Ge-
halt der Hofräte finden wir unter Moritz und August 500 fl.,
zu denen noch Naturalien traten. — Das Amt, das heute etwa
vom Finanzminister besorgt werden würde, versah der Kammer-
meister oder Rentmeister. Hans von Mergenthal und Jo-
hann Rathalter sind uns für die Zeit Albrechts des Beherzten
in dieser Stellung entgegengetreten, unter Friedrich dem Weisen
erscheinen neben Hans Hundt die Rentamtleute Michael Dom-
mitzsch, Hans Leimbach und Lukas Gafner oder Gassner. Im
albertinischen Sachsen waren tätig Balthasar Keltsch bis 1543,
dann Joachim Thyle, seit 1558 Andreas Hampel und seit 1562
Hans Harrer, schon seit 1550 in kurfürstlichen Diensten, und
zwar seit 1557 als Gehilfe des Kammermeisters, als sog. Kammer-
diener. Unter Zuziehung von Gregor Unwirth und Georg Her-
mann, die beide Hans Harrers Nachfolger wurden, und mit Hilfe
des ihm nahestehenden Hans Jenitz verwaltete Harrer die per-
sönlichen Finanzen nicht nur des Kurfürsten, sondern auch der
Kurfürstin. Er ist so recht ein Beispiel dafür, wie sich damals
staatliche Finanzen und die persönlichen des Kurfürsten inein-
anderschoben. Auch am überseeischen Handel beteiligte er sich
und verwickelte sich dabei in die großartig angelegte Spekulation
Konrad Roths, der den ganzen Pfefferhandel mit wenig Genossen in
die Hand zu bekommen suchte. Als dieser im Frühling 1580 durch
Selbstmord endigte, setzte im Juni desselben Jahres auch Harrer
seinem Leben ein Ziel. Der Kurfürst hatte für den sonst aus-
gezeichneten Beamten nur ein abfälliges Urteil übrig.
An der Spitze der Amter vertrat den „Amtssassen“ gegen-
über der Amtmann die Staatsgewalt, er trieb die Steuern
ein, hielt Gerichtstage ab, besorgte die Polizei und führte das
Aufgebot des Bezirkes. Die Domänen, die Besitzungen der Ehr-
barmannen und die kleineren Landstädte unterstanden diesen seinen
Funktionen, die größeren Städte dagegen, wie Leipzig, Dresden,