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erkennbar ist, sich aber nur spätestens bis zur Konstitutionsgesetz-
gebung Augusts hielt. Man unterschied das Verzählen „uf den
Hals“, wo dem Geächteten bei der Ergreifung die Todesstrafe
drohte, und „uf die buße“, die für leichtere Fälle bestimmt war.
Freiheitsstrafen waren früher zwar nicht unbekannt, kamen
aber erst mit dem Umsichgreifen des römischen Rechts in größerer
Häufigkeit zur Anwendung. Neben leichterem Gewahrsam haben
wir aber auch schon jene Fälle strengsten Gefängnisses in jeder
Menschlichkeit baren Räumen bei Cracows, Perucers und Crells
Prozeß kennen gelernt. Entsetzlich waren auch die Strafen, die
Kurfürst August über Wilddiebe zu verhängen pflegte, z. B. über
die Brüder Fabian und Georg Zschirnstein am 19. Oktober 1570,
nämlich ewiges Gefängnis im Turm zu Hohenstein; der Schösser
solle jedem nicht mehr als für 1 Pfennig Brot täglich und sonst
nichts mehr reichen, aber Wasser eine Notdurft; er solle sie
nicht aus dem Turm heraufziehen lassen, es sei denn, daß sie
das hochwürdige Sakrament des Altars begehrten; danach sollten
sie wieder verwahrt werden. Eine mildere Haft ist uns in der
sog. „Bestrickung“ bekannt geworden, die wir als Hausarrest be-
zeichnen würden und z. B. bei Mordeisen u. a. angewandt sahen.
Mehrfach sind wir der Anwendung der Folter begegnet,
eines Geschenkes der Kirche; denn ihr Gebrauch in Glaubens-
sachen durch die Inquisition war von Papst Innocenz IV.
(1243—1254) ausdrücklich anempfohlen worden. Sie erscheint in
Sachsen, soweit nachweisbar, für weltliche Gerichtsbarkeit an-
gewandt, zuerst unter den Markgrafen Friedrich und Wilhelm
(1407—1423), die brieflich den Dresdener Rat anweisen, einen
gewissen Gefangenen heimlich zu foltern. Gesetzlich anerkannt als
Beweismittel wurde die Folter durch die vorerwähnte Bamberger
Halsgerichtsordnung vom Jahre 1507 und durch die peinliche
Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. Es sollte jedoch die Folter
nur eine Ergänzung zum Indizienbeweis sein: sprachen alle An-
zeichen für die Schuld des Angeklagten, ohne daß dieser sich zu
einem Geständnisse bequemte, so sollte die Folter ihn zu einem
solchen bringen. Von besonderer Bedeutung aber wurde die Folter
bei den für ewige Zeiten einen Schandfleck in der Geschichte der
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