— 157 —
Erbauungsbücher, chemische, astrologische Schriften, auch Romane
umfassend. Wir ersehen aus ihrer Korrespondenz, daß man sich
an den langen Winterabenden die Zeit mit Lektüre vertrieb, ein
freundlicher Gegensatz zu den lärmenden Trinkgelagen, die wir
sonst geschildert finden.
Man hatte auch Ursache, die paar Wintermonate gewisser—
maßen als Schonzeit zu benutzen nach den vielen Turnieren und
sonstigen Besuchsfestlichkeiten, die die bessere Jahreszeit mit sich
gebracht hatte. Bei diesen letzteren kann man dieselbe Beobach—
tung machen, die wir schon bei dem gesellschaftlichen Treiben
des Bürgersmannes machen konnte. Mit der Zeit wird hier
auch erheblich mehr Luxus entwickelt. In wie verhältnismäßig
einfachen Grenzen bewegt sich z. B. ein Besuch vom 18.—20. Mai
1538, den König Ferdinand dem Herzog Georg abstattete, und
wie prunkvoll ging es bei der schon früher erwähnten Anwesen-
heit des Kaisers Maximilian II. am Hofe Augusts im April
1575 zu! Als besonders charakteristischer Zug tritt dabei das
unmäßige Trinken hervor. In dem sehr originellen Bericht eines
Teilnehmers, des Fürsten Joachim Ernst von Anhalt heißt es
gelegentlich immer wieder: „Dabey seind die kleinen Gläslein
flugs herumgegangen“ oder ähnliches derart. Für die reichliche
Bewirtung und überhaupt außerordentlich gastfreundliche Aufnahme
beschenkte der scheidende Kaiser seine fürstlichen Wirte mit äußerst
kostbaren Gaben; auch das anwesende brandenburgische Kurfürsten-
paar und der Anhalter mit seinen Angehörigen wurden reichlich
bedacht.
Der uns bei der eben erwähnten Gelegenheit entgegentretende
Prunk wurde noch weit überboten bei fürstlichen Hochzeiten, wie
wir das schon bei der Vermählung Herzog Georgs mit seiner
polnischen Barbara kennen gelernt haben. Bei der um die gleiche
Zeit, im März 1500 stattfindenden Hochzeit Herzog Johanns
von Sachsen-Wittenberg mit Sophia von Mecklenburg waren in
Torgau 4283 Pferde unterzubringen. Prächtig wurde auch das
Beilager Wilhelms von Oranien mit Anna, der nachgelassenen
Tochter Moritzens zu Leipzig gefeiert; die Kosten bestritt übrigens
nach der Sitte der Zeit der Bräutigam, wenngleich er sich wei-