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mißgestaltetes Kalb, dessen Kopf eine Platte und zwei Warzen zeigte
und dessen Haut wie eine Kutte aussehen sollte. Dieses „Mönchs-
kalb" wurde zur Verhöhnung der Geistlichkeit öffentlich gezeigt;
sogar Luther widmete dem Mirakel seine Feder. Die geistlichen
Schauspiele kamen in Wegfall, die Klöster leerten sich.
Die politische Erstarkung des Luthertums durch die Begrün-
dung des Schmalkaldischen Bundes (1531) ermutigte Katharina und
Heinrich im gleichen Maße, wie sie Herzog Georg bei der Macht-
losigkeit des Kaisers in dieser Zeit zu vorsichtigem Zuwarten veran-
laßte. Heinrich gab 1531 die wegen Übertretung der Fastengebote
gefänglich Eingezogenen frei, gestattete dem früheren Mönche Georg
Schumann das Abendmahl, wenn auch zunächst nur heimlich, in
beiderlei Gestalt auszuteilen u. a. m. Ferner verheiratete er
1533 seine Tochter Emilie mit dem evangelischen Markgrafen
Georg von Brandenburg, was Herzog Georg veranlaßte, die seiner
Nichte versprochene Aussteuer von 10000 Gulden nicht zu zahlen.
Eine ganz entschiedene Schwenkung aber machte der Freiberger
Hof, seitdem Anton von Schönberg bei Heinrich eine maß-
gebende Stellung erlangt hatte. 1536 kam er, wahrscheinlich vom
Kurfürsten beauftragt, nach Freiberg, und um dieselbe Zeit, etwa
im Juni, aus Wittenberg Dr. Jakob Schenk. Mit Hilfe
dieser beiden Männer nötigte Katharina den unentschlossenen Ge-
mahl zum endgültigen Übertritt. Vergeblich suchte im Verein
mit seinem Rate Georg von Carlowitz Herzog Georg den Bruder
daran zu hindern. Am Neujahrstage 1537 predigte Schenk zum
ersten Male öffentlich in der Domkirche und verteilte unter großem
Zudrange das Abendmahl unter beiderlei Gestalt.
Nun fehlte bloß noch, daß Heinrich dem Schmalkaldischen
Bunde beitrat. Es geschah, wenn auch unter gewissen Kau-
telen, am 27. Februar 1537 auf dem Bundestage zu Schmal-
kalden. Als jedoch bald danach Herzog Georg auf dem Erb-
einungstage zu Zeitz seinen Austritt aus der Erbeinung und da-
mit den völligen Bruch mit seinen lutherischen Verwandten er-
klärte, wurden am 7. Juli 1537 Herzog Heinrich und sein Sohn
Moritz bedingungslos ausgenommen. Sie traten jedoch wegen der
Kleinheit des Freiberger Gebietes nur dem einen der Bundesverträge