Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

späteren Größen sind zu nennen Camerarius und Cruciger. 1517 
kehrte Crocus jedoch nach England zurück, und so blieb Mosellanus 
der einzige namhafte Vertreter des Humanismus. 
Während nun Mosellan auch das Griechische übernahm, fand 
trotz vielen Widerstandes auch das Hebräische in Johann Cel- 
larius aus Kunstadt einen Vertreter. Das Jahr 1519 brachte 
die berühmte Leipziger Disputation und damit eine noch ener- 
gischere Scheidung der Geister. 1520 wählten die Studenten 
Mosellan zum Rektor und Herzog Georg sah das trotz der dauern- 
den Angebereien gegen den erst 25jährigen Magister ganz gern. 
Unter dem Schutze Georgs erlangte er im selben Jahre mit dem 
ihm befreundeten Schulmeister zu St. Thomae, Joh. Poliander 
(Graumann) die Würde eines Bakkalaureus der Theologie und 
las nun im W.-S. 1520/21 über Paulinische Briefe. Aber ein 
früher Tod entrückte ihn am 18. April 1524. Sein Hintritt 
war gleichbedeutend mit einem neuen Rückgang der Universität. 
Denn wenn auch sein Nachfolger, der Gräzist Jakob Ceratinus, 
von dem berühmten Erasmus selbst empfohlen worden war, so 
entfremdete den Landesherrn der Haß gegen die Reformation 
doch auch den humanistischen Studien. Das Griechische vege- 
tierte nur noch, das Hebräische schlummerte ganz ein; trotz aller 
Verbote gingen die jungen Söhne des Landes nach Wittenberg. 
In Wittenberg waren von Anfang an die Gehälter größer; 
die Kosten der Unterhaltung betrugen damals schon 3795 Gulden 
und stiegen bis 1569 auf 5000 Gulden; auch bekamen seit 1530 die 
Professoren den Titel und Rang als kurfürstliche Räte und be- 
hielten ihn bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts. Das Ein- 
kommen wurde ferner durch die bei der größeren Frequenz auch 
häufigeren Promotionen erhöht. Namentlich waren die theolo- 
gischen Grade zahlreich und teuer; man mußte die Grade eines 
Biblicus, Sententiarius, Formatus und Licentiatus durchmachen, 
ehe man Magister und Doktor der Gottesgelehrtheit werden konnte; 
jeder dieser letzten Grade aber kostete 41 Gulden 7 Groschen; der 
juristische Doktor erforderte 42 Gulden 2 Groschen, der medizinische 
37 Gulden 1 Groschen, der Bakkalaureus der freien Künste 2 Gulden 
10 Groschen und der Magister 8 Gulden 3 Groschen.
	        
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